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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Gibt es ein Betreuungsgeld für pflegende Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 09. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Was ist Betreuungsgeld für pflegende Angehörige?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Das Betreuungsgeld für pflegende Angehörige ist ein monatlicher Zuschuss, der an Personen ausgezahlt wird, die einen Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld betreuen und versorgen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung und kann von allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Den Begriff "Betreuungsgeld für pflegende Angehörige" gibt es im Pflegeversicherungsrecht so nicht. Was umgangssprachlich oft damit gemeint ist, ist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI — und das wird nicht direkt an die Pflegeperson ausgezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person selbst. Sie kann frei entscheiden, ob sie es als Anerkennung an den pflegenden Angehörigen weitergibt. Die Beträge 2026 (unverändert seit 2025): - Pflegegrad 2: 347 € pro Monat - Pflegegrad 3: 599 € pro Monat - Pflegegrad 4: 800 € pro Monat - Pflegegrad 5: 990 € pro Monat Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI), zweckgebunden für anerkannte Angebote. Für die Pflegeperson selbst gibt es daneben drei eigene Ansprüche, die häufig mit "Betreuungsgeld" verwechselt werden: 1. Rentenbeiträge: Pflegt jemand mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf zwei Tage, einen Angehörigen ab Pflegegrad 2, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung — ohne dass die Pflegeperson selbst etwas einzahlt. 2. Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Abs. 3 SGB XI): Lohnersatzleistung der Pflegekasse für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei akuter Pflegesituation. Ca. 90 % des Nettoarbeitsentgelts. 3. Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Bei reinem Pflegegeldbezug verpflichtender Beratungsbesuch (halbjährlich bei PG 2/3, vierteljährlich bei PG 4/5) — kostenlos. Wenn der Pflegebedürftige seinem pflegenden Angehörigen das Pflegegeld weitergibt, ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG), solange der Betrag das Pflegegeld der jeweiligen Stufe nicht übersteigt und die Pflege aus sittlicher Pflicht (z. B. Verwandtschaft) erfolgt. Falls du eine konkrete Konstellation klären möchtest — etwa Steuer, Rente oder Kombination mit Erwerbstätigkeit —, schreib das gerne dazu. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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