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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 09. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist das Betreuungsgeld der Pflegekasse?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Das Betreuungsgeld betrug bis Ende 2024 monatlich 125 Euro, also 1.500 Euro im Jahr. Seit dem 1. Januar 2025 ist auf 131 Euro erhöht worden. Es macht übrigens keinen Unterschied, welchen Pflegegrad Sie besitzen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Gemeint ist vermutlich der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — umgangssprachlich oft "Betreuungsgeld" genannt. Der liegt seit 01.01.2025 bei 131 € pro Monat und gilt unverändert auch in 2026. Wichtige Eckdaten dazu: - Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege - Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich, also auch bei PG 2, 3, 4 oder 5 sind es 131 € - Zweckgebunden: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet - Verwendbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder zugelassene Pflegedienste (bei PG 2–5 nicht für Grundpflege) - Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und genutzt werden In der Praxis läuft das so: Du beauftragst einen anerkannten Anbieter, reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommst den Betrag bis zur Grenze von 131 € pro Monat erstattet. Welche Anbieter in deinem Bundesland anerkannt sind, regeln die jeweiligen Landesverordnungen — die Pflegekasse hat dazu Listen. Nicht zu verwechseln mit dem Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Das wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, ist nach Pflegegrad gestaffelt (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) und setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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