Noch kein Heimplatz? Wählen Sie „Neu / 1. Jahr" — der Leistungszuschlag startet immer bei 15 % im ersten Jahr. Die Frist läuft einrichtungsübergreifend weiter bei einem Umzug (§ 43c SGB XI).
Ihr geschätzter Eigenanteil
2.196 €
pro Monat
= 26.352 € im Jahr
| Pflegekosten (EEE) vor Zuschlag | 1.155 € |
| Leistungszuschlag (15 %) | − 173 € |
| Pflegekosten nach Zuschlag | 982 € |
| Unterkunft + Verpflegung | 744 € |
| Investitionskosten | 389 € |
| Ausbildungsumlage | 81 € |
| Gesamt Eigenanteil | 2.196 € |
Durch den Leistungszuschlag sparen Sie 2.076 € pro Jahr.
Ohne Leistungszuschlag wäre Ihr Eigenanteil 2.369 € pro Monat.
Die Pflegekasse zahlt zusätzlich 1.319 € direkt an die Einrichtung (Pflegegrad 3, § 43 SGB XI).
Durchschnittswerte für Bundesweiter Durchschnittauf Basis des vdek-Pflegelageberichts (Stand 01. 07. 2025). Die Pflegegeld-, Sachleistungs- und Zuschuss-Werte entsprechen dem Stand 2026 nach PUEG (§§ 43, 43c SGB XI). Ihr tatsächlicher Eigenanteil hängt von der konkreten Einrichtung ab. Bei niedrigem Einkommen/Vermögen kann Hilfe zur Pflege (§§ 61-66a SGB XII) durch das Sozialamt greifen.
Eigenanteil-Rechner bereitgestellt von Pflegekompass — Der Wegweiser für pflegende Angehörige