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Wenn ich den Entlastungsbetrag nutze, habe ich dann weniger Pflegegeld? Pflege, Gesetz, Pflegegeld, Pflegestufe, Behinderung, Gesetzeslage, Pflegekasse, Rechtslage, SGB, Pflegegrad

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Gefragt 19. April 2026 um 09:22

Wenn ich den Entlastungsbetrag nutze, habe ich dann weniger Pflegegeld? Pflege, Gesetz, Pflegegeld, Pflegestufe, Behinderung, Gesetzeslage, Pflegekasse, Rechtslage, SGB, Pflegegrad

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Hallo, Nein, der Entlastungsbetrag hat keinen Einfluss auf dein Pflegegeld. Die beiden Leistungen laufen komplett unabhängig voneinander – du kannst den Entlastungsbetrag also beruhigt nutzen, ohne dass dir beim Pflegegeld etwas abgezogen wird. Die Eckdaten: Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 € monatlich und steht dir ab Pflegegrad 1 zu (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden – du bekommst ihn nicht bar aufs Konto, sondern reichst Rechnungen ein (z. B. von anerkannten Alltagsbegleitern, Haushaltshilfen, Betreuungsdiensten oder der Tages-/Kurzzeitpflege). Nicht genutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Was den Entlastungsbetrag von der Verhinderungspflege unterscheidet: Bei der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld tatsächlich hälftig gekürzt (bei ganztägiger Nutzung). Beim Entlastungsbetrag gibt es diese Kürzung nicht – egal wie oft oder wie viel du davon in Anspruch nimmst. Kurz gesagt: Nutze den Entlastungsbetrag ruhig aus – es wäre schade, die 131 € pro Monat verfallen zu lassen. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt. Alles Gute!
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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