1 Antwort
Hallo,
das kommt darauf an, wer die 8 Tage übernimmt:
Durch ambulanten Pflegedienst oder nicht-verwandte Person:
Bis zu 3.539 € pro Jahr stehen zur Verfügung (gemeinsamer Jahresbetrag von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit 1.7.2025). Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten gegen Rechnung.
Durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder:
Maximal das 2-fache des Pflegegeldes pro Jahr – bei Pflegegrad 2 also 694 € (2 × 347 €). Zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können bis zum Gesamtbudget von 3.539 € extra erstattet werden.
Pflegegeld während der 8 Tage:
Stundenweise (unter 8h/Tag): Pflegegeld läuft voll weiter
Ganztägig: Hälftige Zahlung, Tag 1 und Tag 8 werden voll anteilig gezahlt
Wichtig: Seit 2026 muss der Antrag bis Ende des Folgejahres eingereicht werden – also Belege sammeln und zeitnah bei der Pflegekasse einreichen.
Mein Tipp: Kurzer Anruf bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt – die rechnen dir das individuell durch.
Alles Gute!
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. — Zum Profil