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Am telefon sagt die Kasse, Widerspruch ist in Bearbeitung, aber kann 6 bis 9 Monate dauern in der Bearbeitung, bis ich neue Info, zb neuen Mdk Term... [Video: Pflegegrad abgelehnt - jetzt erfolgreich

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:59

Am telefon sagt die Kasse, Widerspruch ist in Bearbeitung, aber kann 6 bis 9 Monate dauern in der Bearbeitung, bis ich neue Info, zb neuen Mdk Termin oder Ablehnug etc bekomme. Das ist natürlich Hinhaltetaktik... Ist das erlaubt, dürfen die das? Kann ich was dagegen unternehmen?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, lange Widerspruchsdauern sind leider rechtlich möglich – aber 6–9 Monate sind schon am oberen Rand und nicht einfach „egal“ hinzunehmen. 1. Dürfen die das überhaupt? Es gibt keine feste gesetzliche Frist nur für den Widerspruch, sondern nur die Pflicht, „zeitnah“ zu entscheiden. In der Praxis heißt das: -3–6 Monate: leider noch relativ häufig -6–9 Monate: sehr lang, aber nicht automatisch rechtswidrig Wichtig: Die Kasse darf nicht unbegrenzt „liegen lassen“, aber sie hat Spielraum. 2. Ist das eine Hinhaltetaktik? Nicht unbedingt absichtlich, aber typisch sind: -Überlastung der Pflegekassen / MD -Wartezeiten im Widerspruchsausschuss -fehlende freie MD-Termine -interne Abstimmungsprozesse Das wirkt wie „Hinauszögern“, ist aber oft organisatorisch bedingt. 3. Was kannst du dagegen tun? Du hast ein paar echte Hebel: ✔ Schriftliche Sachstandsanfrage -freundlich, aber klar -mit Bitte um konkreten Bearbeitungsstand ✔ Fristsetzung z. B. 2–3 Wochen zur Entscheidung oder Zwischenmitteilung ✔ Beschleunigungsdruck aufbauen Hinweis auf lange Verfahrensdauer und Pflegebedarf ✔ Untätigkeitsklage (wichtig!) -möglich beim Sozialgericht, wenn ca. 3 Monate ohne Entscheidung überschritten sind -wirkt oft schon als Druckmittel, ohne dass man direkt klagen muss 4. Was bringt das in der Praxis? Sehr oft passiert nach einer klaren Fristsetzung: -plötzlich Bewegung im Fall -oder zumindest erneute MD-Prüfung / Entscheidung Kurz gesagt: 6–9 Monate sind zwar leider nicht völlig ausgeschlossen, aber auch nicht „normal gut“. Du musst das nicht einfach hinnehmen – mit schriftlicher Nachfrage, Fristsetzung oder ggf. Untätigkeitsklage kannst du die Bearbeitung deutlich beschleunigen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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