Pflegekompass

Pflegegeld 2026: Alles auf einen Blick

Aktuelle Beträge, Antragswege und alle Regelungen rund ums Pflegegeld — kompakt erklärt für pflegende Angehörige.

Top-Artikel zu Pflegegeld 2026

Pflegegeld 2026: Höhe, Antrag + 5 Fehler die Geld kosten

Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad: Beträge, Antrag, Auszahlungstermine plus die 5 häufigsten Fehler von Angehörigen. Geprüft nach § 37 SGB XI.

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Pflegegeld Tabelle 2026: Alle Beträge + 3 Aufstock-Hebel

Pflegegeld Tabelle 2026: Beträge je Pflegegrad im Vergleich — plus 3 Aufstockungs-Hebel (Verhinderungspflege, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag), die viele übersehen.

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Pflegegeld Auszahlung 2026: Alle 12 Termine (Tabelle)

Pflegegeld Auszahlung 2026: Alle 12 Termine als Tabelle. Regeln bei Krankenhaus, Verhinderungspflege und Erstbewilligung.

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Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 €/Monat + Leistungen [2026]

Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 € monatlich (2026). Sachleistungen (796 €), Entlastungsbetrag und Antrag Schritt für Schritt.

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Pflegegeld Pflegegrad 3 (2026): Was Sie zusätzlich bekommen

Pflegegeld Pflegegrad 3 2026 plus die zusätzlichen Leistungen, die viele Angehörige nicht abrufen: Sachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel.

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Pflegegeld Pflegegrad 4: 800 €/Monat + Leistungen [2026]

Pflegegeld Pflegegrad 4: 800 € monatlich (2026). Sachleistungen (1.778 €), Kombinationsleistung und Vergleich mit Pflegegrad 3. Unabhängig geprüft.

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Pflegegeld Pflegegrad 5 [2026]: Voller Betrag — und 4 Fälle

Pflegegeld bei Pflegegrad 5: Der volle Monatsbetrag — plus 4 Konstellationen, in denen die Auszahlung anders berechnet wird. Inklusive Sachleistung, Kombinationsmodell und Verhinderungspflege.

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Pflegegeld rückwirkend 2026: Bis wann — und wann die Pflegekasse blockt

Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung (§ 33 SGB XI), Nachzahlung in 4–8 Wochen, 4 Jahre Verjährung. Plus: Wo AOK, TK, Barmer und DAK in der Praxis abweichen.

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Häufige Fragen

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung nach § 37 SGB XI für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld und kann es frei einsetzen — meist als Anerkennung für die pflegende Person.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt ab Januar 2026: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Die Beträge gelten für vollständige häusliche Pflege durch Laien.
Wie wird das Pflegegeld beantragt?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person (oder eine bevollmächtigte Person) formlos bei der zuständigen Pflegekasse — schriftlich, telefonisch oder online. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, in der Regel zum Monatsersten. Der genaue Termin hängt von der jeweiligen Pflegekasse ab — AOK, TK, Barmer und andere Kassen haben unterschiedliche Auszahlungstermine.
Kann das Pflegegeld rückwirkend beantragt werden?
Ja. Pflegegeld wird ab dem Antragsdatum geleistet — nicht ab dem Datum der Begutachtung. Wenn zwischen Antrag und Bescheid Zeit vergeht, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab Antragseingang. Ein rückwirkender Antrag für Zeiträume vor der Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Das Pflegegeld selbst ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Wenn die pflegebedürftige Person das Geld an eine pflegende Angehörige weiterzahlt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtiges Einkommen bei der Pflegeperson darstellen.
Zählt Pflegegeld auf die Rente an?
Das Pflegegeld selbst zählt nicht als Rentenbeitrag. Wer jedoch nicht erwerbsmäßig pflegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann Rentenpunkte durch die Pflegetätigkeit erhalten — unabhängig vom Pflegegeld. Diese Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr weitergezahlt. Ab dem 29. Tag entfällt der Anspruch. Dasselbe gilt für Rehabilitationsaufenthalte.

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