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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Hallo, erstmal vielen Dank für das Video. [Video: 3.539 € Verhinderungspflege: So nutzt du den Gemeinsamer Jah]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 10:31

Hallo, erstmal vielen Dank für das Video. Ich hätte da noch eine Frage. Wie ist es wenn ich ein Kind habe mit Pflegegrad 2, meine Frau ist als Pflegende Person eingetragen. Ich möchte meine Frau entlasten und die Pflege während Krankheit, Urlaub etc. übernehmen. Kann ich hier nun 2x 347€ bekommen da ich der Vater des Kindes bin? Ich höre immer wieder das man das Gesamte Budget (3539€) nutzen kann, dann aber wieder das nahe Angehörige nur 2x den Betrag des Pflegegeldes bekommen können. Bei der Krankenkasse erzählt uns jeder was anderes.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Du als Vater zählst auch als naher Angehöriger. Deshalb gilt für dich die gleiche Regel wie für deine Frau: 👉 Du kannst bei Verhinderungspflege max. das 1,5–2-fache des monatlichen Pflegegeldes bekommen (bei Pflegegrad 2 aktuell 347 € → also ca. 694 € im Jahr). Das volle Budget (über 3.000 €) gibt’s nur, wenn keine nahen Angehörigen pflegen (z. B. Freunde, Nachbarn oder ein Dienst). 👉 Ausnahme: Wenn du nachweisbare Kosten hast (z. B. Verdienstausfall), kann es etwas mehr werden. Dass die Kasse unterschiedlich antwortet, liegt daran, dass viele diese Unterscheidung nicht sauber erklären.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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