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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Hallo. [Video: Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen!]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:29

Hallo. Auch wenn dieses Video jetzt schon 1 Jahr alt ist, ist es sehr informativ. Da ich gerade diese Situation habe, da der Antrag auf erhöhung abgelehnt wurde, ist es für mich interessant. Dazu hätte ich gleich eine frage: Wenn der Antrag gestellt wurde und kein MD angerufen noch vorbei geschaut hat und nur durch akten lage diesen erst entscheid gemacht hat, wie ist es da mit dem Widerspruch ? Ich ging davon aus, das jemand vorbei kommt und nicht das da sofort nach Akten nur entschieden wird. Danke für dieses Video und evtl. der Antwort auf meine Frage. Gruss Markus

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, das darf die Pflegekasse so machen. Die Entscheidung nur nach Aktenlage ist erlaubt – also anhand von Arztberichten, alten Gutachten usw., ohne dass nochmal jemand vom MD vorbeikommt. Und beim Widerspruch? Dann wird der Fall nochmal geprüft. Das kann passieren: -wieder nur nach Aktenlage -oder es kommt doch noch eine neue Begutachtung vom Medizinischer Dienst (oder Medicproof bei Privatversicherten) Ein Hausbesuch ist also möglich, aber nicht garantiert. Wichtig: Viele erwarten automatisch einen neuen Termin – das ist aber nicht so. Ob nochmal jemand rauskommt, hängt davon ab, wie klar die Unterlagen sind und was ihr im Widerspruch schreibt. Fazit: Aktenlage-Entscheidung ist normal. Im Widerspruch kann nochmal alles passieren – muss aber nicht
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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