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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Ich habe eine Frage . [Video: Wann lohnt sich ein Widerspruch zum Pflegegrad?]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:16

Ich habe eine Frage . Vielleicht können Sie mir ein Rat geben....ich Klage vor Gericht weil mir meine Krankenkasse nicht ein elektronischen Rollstuhl trotz Verordnung vom Facharzt geben möchte....lt Krankenkasse um Kosten zu sparen.(zusammenklappbar)...ich brauche ihm um mit Auto zum Arzt zum kommen. Es ist doch viel teurer wenn ich mir jedes mal eine Verordnung besorgen muss und eine Begleitung kostet ja auch.....ich habe eine 100% Schwerbeschädigung mit GdB......gibt es im Gesetzbuch Paragraphen wie man Versorgt werden muss?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, es gibt ein Gesetz dazu, aber die Krankenkasse entscheidet am Ende oft über „ausreichend statt optimal“. Rechtsgrundlage ist vor allem § 33 SGB V (Hilfsmittel). Da steht im Kern: Du bekommst ein Hilfsmittel, wenn es notwendig ist, um deine Behinderung auszugleichen und den Alltag zu ermöglichen. Aber eben nur, wenn es „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Genau da liegt meistens der Streit: Die Kasse sagt oft: ein einfacher (klappbarer/manueller) Rollstuhl reicht aus. Du sagst: ohne E-Rollstuhl komme ich realistisch nicht selbstständig zu Arztterminen etc. Wichtig ist im Verfahren weniger dein GdB (100 % hilft zwar, ist aber nicht entscheidend), sondern: -was der Facharzt konkret begründet hat -ob du den Rollstuhl im Alltag wirklich selbstständig nutzen kannst -warum Alternativen (manuell + Begleitung/Transport) nicht reichen Oft werden auch noch § 4 und § 7 SGB IX (Teilhabe) mit reingezogen, aber die Hauptentscheidung läuft fast immer über § 33 SGB V. Fazit: Anspruch ja – aber nur, wenn klar ist, dass genau dieser E-Rollstuhl medizinisch notwendig ist und nicht nur „bequemer oder praktischer“.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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