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Pflegekompass
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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:03

Ich habe es nicht ganz verstanden. Wenn ich einen Widerspruch mit einem Neuantrag stelle, was bedeutet Neuantrag.Und wie sieht es mit dem bisherigen Pflegrad aus, verfällt der mit dem Widerspruch? Sprich: wenn Pflegegrad 2, mit Einreicung des Widerspruchs dann auf Pflegegrad 0? Und wie stellt man diesen Antrag? Vielen Dank für ihre Hilfe.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Widerspruch und Neuantrag sind zwei getrennte Dinge – und der bestehende Pflegegrad bleibt erstmal bestehen. 1. Was bedeutet „Neuantrag“ überhaupt? Ein Neuantrag heißt: -du beantragst Pflegeleistungen komplett neu -mit neuem Stichtag -z. B. weil sich der Zustand verschlechtert hat oder weil vorher kein Antrag gestellt wurde Das ist nicht dasselbe wie ein Widerspruch. 2. Was macht der Widerspruch? Der Widerspruch bezieht sich nur auf den alten Bescheid, z. B.: -Pflegegrad 2 wurde zu niedrig eingestuft -du willst eine höhere Einstufung erreichen -geprüft wird der damalige Zustand zum damaligen Zeitpunkt 3. Verliert man den Pflegegrad durch den Widerspruch? -Nein. Ganz wichtig: -Pflegegrad 2 bleibt voll bestehen -du wirst dadurch nicht auf Pflegegrad 0 oder 1 „zurückgesetzt“ -Leistungen laufen einfach weiter wie bisher Nur wenn später eine neue Begutachtung im Neuantrag etwas anderes ergibt, könnte sich etwas ändern. 4. Was passiert, wenn beides parallel läuft? Widerspruch → prüft alten Bescheid Neuantrag → startet neues Verfahren - Beide laufen unabhängig voneinander -Können sogar zu unterschiedlichen Ergebnissen führen 5. Wie stellt man einen Neuantrag? Ganz einfach: formlos bei der Pflegekasse (Telefon, Brief, Online) z. B.: „Hiermit beantrage ich erneut die Einstufung in einen Pflegegrad aufgrund einer Verschlechterung.“ Kurz gesagt: Der Widerspruch ändert nichts am aktuellen Pflegegrad. Dieser bleibt bestehen. Ein Neuantrag ist einfach ein neues Verfahren – beide Dinge laufen parallel und unabhängig voneinander.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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