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Ich habe im Widerspruch beteits ein neues Gutachten auf Hoeherstufung beantragt

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. April 2026 um 10:23

Ich habe im Widerspruch beteits ein neues Gutachten auf Hoeherstufung beantragt. Steht am Ende des Widerspruchs. Muß ich noch extra einen Antrag bei der Krankenkasse stellen? Meine Begutachtung erfolgte wieder nur telefonisch. Ich habe deutlich geschrieben dass jetzt nur noch eine häusliche Begutachtung stattfinden darf. Mein Anwalt hat mich auch darauf hingewiesen.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Tagen

Hallo, ich kann deinen Frust gut verstehen – telefonische Begutachtungen werden der Situation oft einfach nicht gerecht, und du hast genau richtig reagiert. Zu deiner Frage: Nein, du musst keinen zusätzlichen Antrag stellen. Wenn du die Höherstufung bereits im Rahmen deines Widerspruchs beantragt hast, ist das ausreichend. Die Pflegekasse ist verpflichtet, deinen Widerspruch vollumfänglich zu bearbeiten – inklusive deines Antrags auf eine erneute (diesmal häusliche) Begutachtung. Ein separater Antrag wäre rechtlich nicht nötig und würde den Vorgang nur verkomplizieren. Deine Rechtslage zur häuslichen Begutachtung: Seit der Corona-Sonderregelung (die längst ausgelaufen ist) gilt wieder die Regelbegutachtung vor Ort nach § 18 SGB XI. Telefonische Begutachtungen sind nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig – und auf deinen ausdrücklichen Widerspruch hin muss die Pflegekasse eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung durchführen lassen. Das hast du schriftlich festgehalten, das ist genau richtig. Was du jetzt tun kannst: Abwarten und Frist beobachten: Die Pflegekasse hat ab Eingang des Widerspruchs in der Regel 3 Monate Zeit, zu entscheiden (§ 88 SGG). Danach kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Schriftlich dokumentieren: Falls du deine Forderung nach häuslicher Begutachtung nur in einem längeren Schreiben erwähnt hast, schicke zur Sicherheit noch eine kurze schriftliche Erinnerung („Ich verweise auf meinen Widerspruch vom …. Ich bestehe auf einer Begutachtung in der häuslichen Umgebung.") – am besten per Einschreiben oder Fax. Anwalt einbinden: Da du bereits anwaltlich vertreten bist, lass ihn/sie diese Erinnerung offiziell rausschicken – das hat mehr Gewicht und setzt die Pflegekasse unter Zugzwang. Wichtig zu wissen: Wenn die Pflegekasse trotz deiner klaren Aufforderung erneut telefonisch begutachten lässt, kannst und solltest du das Gutachten wegen Verfahrensfehlers zurückweisen. Dein Anwalt weiß, wie das formal zu machen ist. Du bist auf dem richtigen Weg – bleib dran. 💙 Alles Gute!
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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