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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Ich hätte eine Frage. [Video: 3.539 € Verhinderungspflege: So nutzt du den Gemeinsamer Jah]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:20

Ich hätte eine Frage. Mein Sohn hat den Pflegegrad 3. Bezüglich des gemeinsamen Budgets für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539€, kann ich eine externe Person bezahlen und mehrere Angehörige? Kann ich bei den Angehörigen mehreren das 2 fache Pflegegeld als Budget auszahlen oder ist das Budget für alle Angehörigen zusammen auf den 2 fachen Satz begrenzt? Den Rest vom 2 fachen Satz bis zur Höchstgrenze von 3.539€ kann ich dann für Dritte verwenden?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Das gemeinsame Budget von 3.539 € (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) ist ein einziger Jahresbetrag pro Pflegebedürftigem. Es spielt keine Rolle, wer einspringt – alles läuft über diesen einen Topf. Mehrere Angehörige / Personen Ja, das ist problemlos möglich. Du kannst z. B. Mutter, Tante, Nachbarin oder auch einen Pflegedienst einsetzen. Wichtig ist aber: - Es gibt kein eigenes Budget pro Person - Alle Pflegeeinsätze werden aus demselben Gesamtbudget bezahlt „2-faches Pflegegeld“ bei Angehörigen Das wird häufig missverstanden. Bei nahen Angehörigen gibt es keinen pauschalen Anspruch auf „2× Pflegegeld pro Person“. Stattdessen gilt eine jährliche Begrenzung für die Erstattung bei Verhinderungspflege durch Angehörige (plus ggf. Fahrtkosten oder nachgewiesener Verdienstausfall). Alles zusammen bleibt aber immer innerhalb des Gesamtbudgets. Externe Pflege / Pflegedienst Kann genauso über das Budget abgerechnet werden: -Pflegedienst → regulär abrechenbar -externe private Pflegeperson → ebenfalls möglich -Angehörige → möglich, aber mit den genannten Einschränkungen Aufteilung in der Praxis Die Angehörigen können nur im Rahmen ihrer zulässigen Erstattung bezahlt werden. Der Rest des Budgets (bis maximal 3.539 € im Jahr) kann dann für andere Ersatzpflegeleistungen genutzt werden. Sobald das Budget aufgebraucht ist, ist für das Kalenderjahr Schluss – egal durch wen es verbraucht wurde.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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