AllgemeinEingereichte Frage
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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage
Gefragt 26. April 2026 um 19:06
ja, aber was ist denn wenn nach dem Widerspruch des ersten Gutachten, ein zweiter Antrag gestellt wird auf ein weiteres Gutachten, und dieser ebenfalls abgelehnt wird? Das würde ja im ersten Widerspruchsverfahren, die erste Ablehnung ja nur begünstigen! Mein Fachanwalt für Sozialrecht meint...völlig sinnlos und nicht anzuraten!