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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:45

Liebes betacare Team! Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit, hat mir schon sehr geholfen!! Ich habe eine ganz andere Frage. Meine Mutter zieht in eine andere Wohnung, weil in der jetzigen Wohnung die Badewanne im Keller ist und sie keine Treppen mehr steigen kann. Die neue Wohnung ist ebenerdig und hat einen Aufzug. Eine Privatperson hat mir neulich gesagt, dass für den Umzug ein Zuschuss von der Pflegekasse von Euro 4.000 gleistet werden. Ist das richtig? Telefonisch kann ich mir leider keine Auskunft von unserer Pflegestelle geben lassen, da ich kein Vertrauen habe auf mündliche Zusagen. Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen!! Vielen herzlichen Dank!!!

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

ja, es gibt einen Zuschuss für einen Wohnungswechsel – aber nicht pauschal 4.000 € einfach so. Was die Pflegekasse tatsächlich zahlt: Wenn ein Umzug oder Wohnungswechsel die Pflege zuhause erleichtert oder überhaupt erst möglich macht, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ zahlen. 👉 Höhe: bis zu 4.000 € pro Maßnahme Wichtig dabei: es ist kein Umzugsbonus, sondern ein Zuschuss für den pflegebedingten Umbau oder die Anpassung der Wohnsituation er wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss vorher beantragt und begründet werden entscheidend ist, dass der Umzug die Pflege erleichtert oder ermöglicht (z. B. barrierefreie Wohnung statt Treppen/Badewanne im Keller) In eurem Fall (Treppenproblem / Bad nur im Keller): Das kann tatsächlich ein anerkennungsfähiger Grund sein, weil: die alte Wohnung nicht mehr pflegerecht nutzbar ist die neue Wohnung Barrieren beseitigt (Aufzug, ebenerdig etc.) Wichtig: Antrag vor dem Umzug stellen 👉 Ganz wichtig ist der Zeitpunkt: immer vor dem Umzug beantragen am besten mit kurzer Begründung + ggf. ärztlicher Einschätzung oder Pflegegrad-Bescheid Kurz gesagt: Ja, es können bis zu 4.000 € Zuschuss möglich sein – aber nur als zweckgebundene Leistung für eine pflegebedingte Wohnraumanpassung bzw. den notwendigen Wohnungswechsel, nicht als pauschale Umzugspauschale.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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