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Pflegekompass
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Moin, kurze Frage meinerseits: Ich kann also einfach ab 01. [Video: 3.539 € Verhinderungspflege: So nutzt du den Gemeinsamer Jah]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:25

Moin, kurze Frage meinerseits: Ich kann also einfach ab 01.07. die gesamte Verhinderungspflege beantragen und muss nicht vor dem 01.07. den ersten Teil beantragt haben oder? Eine Arbeitskollegin meinte nämlich das ab 01.07. der Anspruch vom ersten halben Jahr weg ist quasi

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Moin, kurz und klar: 👉 Deine Kollegin liegt falsch. Der Anspruch ist jahresbezogen, nicht halbjährlich getrennt. 👉 Ab 01.07. wird nichts „gelöscht“. Du kannst die Verhinderungspflege für das ganze Jahr nutzen, egal wann. 👉 Wichtig ist nur: Du bleibst im Jahresbudget und die Pflegekasse kann Nachweise verlangen. Heißt: Du kannst auch erst ab Juli starten und trotzdem den vollen Betrag nutzen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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