Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
1 Ansicht

Vielen Dank für Infos Eine Pflegefirma hat für mich (seit 1. [Video: Pflegegrad 2 2026: Das steht euch zu! Geld, Leistungen - Pfl]

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 10:35

Vielen Dank für Infos Eine Pflegefirma hat für mich (seit 1.3.2024 Pflegegrad 2) einen Verhinderungspflege - Antrag bei der Pflegekasse für 2024 gestellt. Dieser Antrag wurde auch genehmigt. Die Pflegefirma hat bisher ca. 1.000€ für den Zeitraum 2024 für Verhinderungsstunden mit der Pflegekasse abgerechnet. Frage1: Kann ich als Pflegebedürftiger das „Restgeld“ (612€ + 806€) bei der Pflegekasse beantragen um meine Helfer zu bezahlen? (Seit Anfang 2020 benötige ich Hilfe. Die Helfer/innen habe ich privat von meiner Rente bezahlt.) Frage2: Wie lange kann ich das Restgeld 2024 bei der Pflegekasse noch beantragen? Frage3: Ist ein Abrechnungs-Antrag bei der Pflegekasse (Knappschaft) vorgeschrieben? (Die Helferstunden ich habe unter der Angabe des Datums und der Tätigkeit für 2024 festgehalten. Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, das Restbudget kannst du noch nutzen, auch wenn schon ein Teil über die Pflegefirma abgerechnet wurde. Wichtig ist nur, dass du insgesamt im Jahresbudget bleibst. 👉 Du kannst damit auch private Helfer bezahlen, aber die Pflegekasse verlangt in der Regel Nachweise wie Aufstellungen, ggf. Quittungen oder Vereinbarungen. 👉 Frist: Das Geld für 2024 kannst du noch bis Ende 2025 abrechnen. 👉 Antrag: Ja, du musst einen Antrag bzw. eine Abrechnung bei der Pflegekasse (z. B. Knappschaft) einreichen. Deine Liste mit Datum und Tätigkeiten ist dafür schon eine gute Grundlage. Wenn du willst, sag kurz Bescheid dann sag ich dir, wie du das Maximum aus dem Restbetrag rausholst.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig