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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Vielen herzlichen Dank für das wichtige Video! [Video: ❤️ 3 krasse Fehler beim Pflegegrad-Widerspruch - Gutachten d]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:09

Vielen herzlichen Dank für das wichtige Video! Bei mir läuft der Widerspruch, eine detaillierte Begründung muss ich noch einreichen. Zum Neuantrag: muss man einen Vermerk zum aktuellen Widerspruch machen, dass dieser aufrecht erhalten werden soll? Um nicht Gefahr zu laufen, dass dieser nicht mehr berücksichtigt wird? Danke und liebe Grüße :)

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Nein, das musst du nicht extra dazuschreiben. Widerspruch und Neuantrag laufen getrennt- der Widerspruch betrifft den alten Bescheid. der Neuantrag ist ein neues, eigenes Verfahren mit aktuellem Stichtag Beides wird von der Pflegekasse unabhängig voneinander bearbeitet. Bleibt der Widerspruch automatisch bestehen? Ja: Solange du ihn nicht ausdrücklich zurückziehst, läuft er ganz normal weiter. Auch wenn parallel ein neuer Antrag gestellt wird Muss man „aufrechterhalten“ dazuschreiben? Nein, das ist nicht nötig. Optional kann man es ergänzen, z. B.: - „Der laufende Widerspruch bleibt von diesem Antrag unberührt.“ Aber das ist nur zur Klarstellung – keine Pflicht und kein Risiko ohne diesen Satz. Wichtig zu verstehen: -kein Verlust des Widerspruchs durch Neuantrag -keine automatische „Umwandlung“ -keine Beeinflussung der Bearbeitung Kurz gesagt: Du musst nichts extra vermerken. Der Widerspruch bleibt automatisch bestehen, auch wenn du parallel einen neuen Antrag stellst.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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