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Pflegekompass
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Vielen herzlichen Dank für das wichtige Video! [Video: Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen!]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:57

Vielen herzlichen Dank für das wichtige Video! Bei mir läuft der Widerspruch, eine detaillierte Begründung muss ich noch einreichen. Zum Neuantrag: muss man einen Vermerk zum aktuellen Widerspruch machen, dass dieser aufrecht erhalten werden soll? Um nicht Gefahr zu laufen, dass dieser nicht mehr berücksichtigt wird? Danke und liebe Grüße :)

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Nein, das musst du nicht extra vermerken. Widerspruch und Neuantrag laufen getrennt -Der Widerspruch bezieht sich immer auf den alten Bescheid -Ein Neuantrag ist ein komplett neues Verfahren mit neuem Stichtag -Beides wird von der Pflegekasse unabhängig voneinander bearbeitet Wichtig für die Praxis: -Du musst beim Neuantrag nicht dazuschreiben, dass der Widerspruch „aufrecht bleibt“ -Der Widerspruch bleibt automatisch gültig, solange du ihn nicht zurückziehst Wann wäre ein Hinweis sinnvoll? Eigentlich nur, wenn du vermeiden willst, dass es intern zu Verwirrung kommt. Dann kann man optional schreiben: „Der laufende Widerspruch zum Bescheid vom … bleibt davon unberührt.“ Das ist aber keine Pflicht, sondern nur zur Klarstellung. Wichtig zu wissen: -Der Neuantrag kann zu einem neuen Pflegegrad führen -Der Widerspruch kann trotzdem noch rückwirkend etwas ändern (je nach Erfolg) -Beide Verfahren beeinflussen sich rechtlich nicht direkt Kurz gesagt: Kein Zusatz nötig – der Widerspruch bleibt automatisch bestehen, auch wenn du parallel einen neuen Antrag stellst.
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