Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Vielen lieben Dank Frau Niedermeier für die wertvolle Aufklärung ❤ Mein Vater hat ab 23. [Video: Verhinderungspflege: Die 15 häufigsten Fragen – einfach erkl]

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:41

Vielen lieben Dank Frau Niedermeier für die wertvolle Aufklärung ❤ Mein Vater hat ab 23.11.24 Pflegegrad 3 anerkannt bekommen. Darf ich die Verhinderungspflege schon für das ganze Jahr 2024 (also Kalenderjahr) beantragen und dann für das ganze Jahr 2025 oder muss ich das genau vom 23.11.2024 bis 23.11.2025 machen? Das heißt wird das immer als Kalenderjahr berechnet oder genau Jahr nach dem man das Pflegegrad bekommen hat. Danke im Voraus für die Antwort 🫶 Liebe Grüße Yvonne

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Kurz gesagt: Die Verhinderungspflege wird immer pro Kalenderjahr (01.01.–31.12.) berechnet – nicht ab dem Datum, an dem der Pflegegrad festgestellt wurde. Für deinen Fall heißt das: Pflegegrad 3 ab 23.11.2024 Anspruch besteht ab diesem Tag sofort Für 2024 kannst du also nur den Zeitraum ab 23.11. bis 31.12.2024 nutzen ab 01.01.2025 startet dann wieder ein neues volles Jahresbudget Wichtig: 👉 Es gibt kein „Pflegejahr“ ab Bescheiddatum 👉 Alles läuft immer nach Kalenderjahr Kurz gesagt: 2024 anteilig ab Pflegegrad-Beginn, 2025 dann komplett neu – unabhängig davon, wann der Pflegegrad bewilligt wurde.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig