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Pflegekompass
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während des Widerspruchs erstellt man einen neuen Antrag, wenn man dann bei diesem neuen Antrag den gewünschten Pflegegrad bekommen. [Video: ❤️ 3 krasse Fehler beim Pflegegrad-Widerspruch - Gutachten

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:26

während des Widerspruchs erstellt man einen neuen Antrag, wenn man dann bei diesem neuen Antrag den gewünschten Pflegegrad bekommen. kann man denn den Widerspruch einfach so beiseite legen? und nichts mehr darum kümmern?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Wenn du während eines laufenden Widerspruchs einen neuen Antrag stellst und dieser dann den gewünschten Pflegegrad bringt, heißt das nicht automatisch, dass der alte Widerspruch „weg ist“. Wichtig zu verstehen: 👉 Der Widerspruch läuft immer auf den ursprünglichen Bescheid 👉 Der neue Antrag ist ein separates Verfahren mit neuem Stichtag Das sind also zwei verschiedene Dinge, die unabhängig voneinander laufen. Kann man den Widerspruch einfach liegen lassen? Nicht wirklich „einfach ignorieren“, denn: Solange du nichts sagst, bleibt der Widerspruch formal offen Die Kasse kann trotzdem noch eine Entscheidung dazu treffen Im ungünstigen Fall kann es zu widersprüchlichen Bescheiden kommen (alter vs. neuer Zeitpunkt) Was in der Praxis oft gemacht wird: Wenn der neue Antrag bereits den gewünschten Pflegegrad gebracht hat, macht man meist: 👉 den Widerspruch schriftlich zurückziehen Das ist unkompliziert, z. B. so: „Hiermit ziehe ich meinen Widerspruch vom … zurück.“ Warum das sinnvoll ist: beendet das alte Verfahren sauber verhindert doppelte Bearbeitung sorgt für klare Aktenlage bei der Pflegekasse Kurzfassung: neuer Antrag = neues Verfahren Widerspruch = alter Bescheid „liegen lassen“ geht zwar, ist aber nicht wirklich sauber besser: Widerspruch aktiv zurückziehen, wenn sich das Thema erledigt hat
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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