Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

während des wiederspuches bekommt man dan kein geld ? [Video: Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen!]

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:15

Du solltest weiter Geld bekommen. 👉 Während des Widerspruchs läuft dein bisheriger Pflegegrad ganz normal weiter, also auch die bisherigen Leistungen. 👉 Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, bekommst du die Erhöhung rückwirkend nachgezahlt. Heißt: Es wird nichts gestoppt, sondern erstmal wie gewohnt weitergezahlt.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Du solltest weiter Geld bekommen. 👉 Während des Widerspruchs läuft dein bisheriger Pflegegrad ganz normal weiter, also auch die bisherigen Leistungen. 👉 Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, bekommst du die Erhöhung rückwirkend nachgezahlt. Heißt: Es wird nichts gestoppt, sondern erstmal wie gewohnt weitergezahlt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

während des wiederspuches bekommt man dan kein geld ? [Video: Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen!] — Pflegekompass Gemeinschaft | Pflegekompass