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Wir hatten kein Gutachten + keine schriftliche Ablehnung. [Video: Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen!]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:55

Wir hatten kein Gutachten + keine schriftliche Ablehnung. Nur auf telefonischer Nachfrage 3,5 Wochen nach MDK Termin konnten wir nun Widerspruch heute einlegen, heute per Einwurfeinschreiben knapo 4 Wochen nach MDK Termin. Ohne Aktenzeichen. Reicht das für die neue Begutachtung? Denn schriftlich hatten wir nichts erhalten. Die begutachtung dauerte auch nur 30 Minuten, was mir viel.zu kurz erschien.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, der Widerspruch ist trotzdem wirksam – auch ohne Schreiben und Aktenzeichen. 1. Kein Gutachten / keine schriftliche Entscheidung erhalten Das ist nicht korrekt im Ablauf der Pflegekasse: Nach der MD-Begutachtung muss es immer geben: -einen Bescheid der Pflegekasse (schriftlich!) -ein Gutachten (MD-Bericht) auf Wunsch bzw. zur Einsicht Wenn das bei euch nicht angekommen ist, ist das ein organisatorischer Fehler der Kasse, aber kein Nachteil für euren Anspruch. 2. Widerspruch ohne Aktenzeichen Auch das ist kein KO-Kriterium: Wichtig ist nur: -Name der pflegebedürftigen Person -Geburtsdatum / Versichertennummer (falls bekannt) -Datum des Bescheids oder der Begutachtung (soweit möglich) -klare Aussage: „Hiermit lege ich Widerspruch ein“ Ein fehlendes Aktenzeichen wird in der Regel intern zugeordnet. 3. Reicht das für eine neue Prüfung? Ja: -Der Widerspruch muss angenommen und bearbeitet werden -Die Kasse muss den Vorgang nachträglich sauber aufrollen -Dazu gehört dann auch die Bereitstellung des Gutachtens und Bescheids 4. 30 Minuten Begutachtung Die Dauer allein sagt nichts aus: -kann reichen bei einfachen Fällen -kann zu kurz sein bei komplexem Pflegebedarf entscheidend ist nicht die Zeit, sondern ob alles korrekt erfasst wurde 5. Wichtig jetzt Ihr solltet zusätzlich schriftlich nachfordern: -Kopie des MD-Gutachtens -schriftlichen Pflegegrad-Bescheid -Bestätigung des Widerspruchseingangs Kurz gesagt: Der Widerspruch ist gültig, auch ohne Aktenzeichen. Die fehlenden Unterlagen sind ein Problem der Kasse, nicht eures Antrags. Jetzt muss die Pflegekasse den Fall vollständig nacharbeiten.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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