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Wir warten seit 2,5 Monaten, dass nach Ablehnung der Erhöhung des Pflegegrades nun noch alles im "Widersspruchausschuss" ist . [Video: Widerspruch und Klage im Sozialrecht: Ihre Rechte und Möglic]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:50

Wir warten seit 2,5 Monaten, dass nach Ablehnung der Erhöhung des Pflegegrades nun noch alles im "Widersspruchausschuss" ist ..... Wie lange dauert es, bis der Widerspruchausschuss sich meldet? Erst danach können wir doch klagen oder?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, erst nach dem Widerspruchsbescheid kannst du klagen. Und genau da hängt es gerade bei euch fest. Wie der Ablauf normalerweise ist: Antrag auf Höherstufung / Widerspruch Prüfung durch MD / erneute Aktenprüfung Ablehnung bleibt bestehen → jetzt: Widerspruchsausschuss der Pflegekasse → danach: Widerspruchsbescheid erst dann: Klage beim Sozialgericht möglich Zur Dauer beim Widerspruchsausschuss: Es gibt keine feste gesetzliche Frist speziell nur für den Ausschuss, aber insgesamt gilt: Widerspruch sollte „zügig“ bearbeitet werden in der Praxis: oft 2 bis 6 Monate, manchmal länger 2,5 Monate sind also leider noch im üblichen Rahmen Wichtig: Der Ausschuss tagt nicht ständig, sondern in Sitzungen manchmal wartet der Fall einfach auf die nächste Runde vorher passiert nichts weiter von außen sichtbar Was ihr aktuell tun könnt: schriftlich nach dem Stand fragen (Beschleunigungsanfrage) auf die Gesamtdauer des Widerspruchs hinweisen ggf. später Untätigkeitsklage prüfen (erst nach ca. 6 Monaten ohne Entscheidung realistisch) Kurz gesagt: Ja, ihr müsst den Widerspruchsbescheid abwarten, bevor ihr klagen könnt. Und 2,5 Monate im Widerspruchsausschuss sind leider noch kein ungewöhnlicher Zeitraum – auch wenn es sich extrem lang anfühlt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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