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Pflegekompass
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Wow, perfektes, sehr informatives Video! [Video: 3.539 € für Ihre Pflege – wenn Sie DAS tun (Verhinderungspfl]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:27

Wow, perfektes, sehr informatives Video! Danke dafür. Kurze Frage: Kann ich denn bei dem Antrag auf Verhinderungspflege auch die Bankverbindung von der Haupt-Pflegeperson angeben, also nicht das Konto des Pflegeversicherten und auch nicht die Bankverbindung der Person, die die Verhinderungspflege übernimmt?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Nein, in der Regel geht das nicht. Wer bekommt das Geld bei der Verhinderungspflege? Die Pflegekasse zahlt immer an: -den Pflegebedürftigen selbst oder -direkt an die Ersatzpflegeperson (wenn sie abrechnet) Drittes Konto (z. B. Hauptpflegeperson)? Das ist nicht vorgesehen, weil: die Leistung rechtlich dem Pflegebedürftigen gehört die Pflegekasse nur an Leistungsberechtigte oder konkrete Leistungserbringer zahlt Was in der Praxis manchmal gemacht wird Auszahlung an den Pflegebedürftigen und dann private Weitergabe innerhalb der Familie -das ist dann aber Privatsache, nicht Abrechnung über die Pflegekasse Kurz gesagt: Die Bankverbindung der Hauptpflegeperson kann normalerweise nicht als offizielles Auszahlungskonto angegeben werden. Gezahlt wird entweder an den Pflegebedürftigen selbst oder direkt an die Person bzw. den Dienst, der die Verhinderungspflege übernimmt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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