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Pflegekompass

Aktualisiert am 18. Mai 2026

Badumbau-Zuschuss-Rechner 2026

Die Pflegekasse bezuschusst den barrierearmen Umbau Ihres Bads mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Berechnen Sie sofort, wie viel die Kasse übernimmt und welcher Eigenanteil für Sie bleibt.

Badumbau-Zuschuss-Rechner 2026

Berechnen Sie, wie viel die Pflegekasse zum barrierearmen Umbau beisteuert und welcher Eigenanteil für Sie bleibt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor?

Der Zuschuss gilt schon ab Pflegegrad 1 — alle Pflegegrade 1 bis 5 sind gleichgestellt. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch.

Anspruchsberechtigte Pflegebedürftige im Haushalt

Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen (z. B. Paar mit zwei Pflegegraden oder Pflege-WG), erhöht sich der Zuschuss je Maßnahme — bis maximal 16.720 €.

Brutto-Gesamtkosten des geplanten Umbaus (z. B. ebenerdige Dusche, Türverbreiterung, Haltegriffe) laut Angebot.

Zuschuss der Pflegekasse

0 €

für die geplante Maßnahme

max. 4.180 €verfügbar (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Kosten der Maßnahme0 €
Zuschuss Pflegekasse− 0 €
Ihr Eigenanteil0 €
HinweisTragen Sie die voraussichtlichen Brutto-Gesamtkosten der geplanten Maßnahme ein, um Zuschuss und Eigenanteil zu berechnen.

Steuerlich absetzbar: Handwerkerleistungen

Hinweis: Der von Ihnen selbst getragene Anteil enthält Arbeitskosten. Davon sind 20 % als Handwerkerleistung steuerlich absetzbar — höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Die konkrete Höhe hängt vom Arbeitskostenanteil der Rechnung ab; Materialkosten zählen nicht.

Unverbindliche Schätzung auf Basis von § 40 Abs. 4 SGB XI (Stand 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Zusage erteilt Ihre Pflegekasse — der Zuschuss muss VOR Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.

Was zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt vor allem der barrierearme Umbau des Bads — etwa der Wechsel von der Badewanne zur ebenerdigen Dusche. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 € je Maßnahme(§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Wichtig ist das Wort „je Maßnahme“: Der Betrag steht nicht pro Jahr, sondern pro baulicher Maßnahme zur Verfügung. Verändert sich die Pflegesituation später erheblich (z. B. Rollstuhl statt Rollator), kann eine weitere Maßnahme erneut bezuschusst werden. Der Zuschuss ist allerdings gedeckelt: Er ersetzt höchstens die tatsächlichen Kosten, maximal 4.180 €. Liegt Ihr Angebot darunter, zahlt die Kasse nur die tatsächlichen Kosten.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Gefördert wird, was die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Im Bad sind das typischerweise:

  • Bodengleiche (ebenerdige) Dusche statt Badewanne oder Duschtasse mit Einstieg
  • Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl, Wegfall von Türschwellen
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe an Dusche, WC und Waschbecken
  • Höhenverstellbares oder unterfahrbares Waschbecken und erhöhtes WC
  • Rutschhemmender Bodenbelag und Sitzgelegenheit in der Dusche

Maßgeblich ist der konkrete Pflegebezug im Einzelfall. Reine Renovierung oder optische Modernisierung ohne Bezug zur Pflege wird nicht bezuschusst.

Ab welchem Pflegegrad?

Der Zuschuss besteht bereits ab Pflegegrad 1. Das ist eine Besonderheit: Anders als bei Pflegegeld oder Pflegesachleistung sind hier alle Pflegegrade 1 bis 5 gleichgestellt. Die Höhe von bis zu 4.180 € je Maßnahme ist für jeden Pflegegrad identisch. Voraussetzung ist allein, dass ein Pflegegrad anerkannt ist. Liegt noch kein Pflegegrad vor, sollte zuerst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden — erst danach besteht ein Anspruch auf den Zuschuss.

Vor dem Umbau beantragen — sonst keine Erstattung

Der häufigste und teuerste Fehler: erst umbauen, dann den Antrag stellen. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vor Baubeginn bewilligen. Wer ohne Zusage startet, riskiert, auf den vollen Kosten sitzen zu bleiben. So gehen Sie sicher vor:

  • Kostenangebot eines Fachbetriebs einholen (idealerweise mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten)
  • Antrag mit Angebot und Begründung des Pflegebezugs bei der Pflegekasse einreichen
  • Schriftliche Bewilligung abwarten — erst dann den Auftrag erteilen
  • Nach Abschluss die Rechnung einreichen; die Auszahlung erfolgt auf Basis der bewilligten Maßnahme

Steuerlich absetzen

Den Teil der Kosten, den Sie selbst tragen, können Sie steuerlich geltend machen: Für Handwerkerleistungen lassen sich 20 % der Arbeitskostenvon der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig: Nur die Arbeitskosten zählen, nicht das Material — achten Sie deshalb auf eine Rechnung, die beides getrennt ausweist. Der vom Pflegekassen-Zuschuss gedeckte Anteil ist nicht zusätzlich absetzbar. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss fürs Bad?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt steigt der Höchstbetrag auf bis zu 16.720 €. Wie viel in Ihrem Fall bleibt, zeigt der Rechner oben.

Ab welchem Pflegegrad?

Schon ab Pflegegrad 1. Alle Pflegegrade 1 bis 5 sind gleichgestellt — die Höhe ändert sich nicht mit dem Grad.

Muss ich den Umbau vorher beantragen?

Ja. Die Maßnahme muss vor Baubeginn von der Pflegekasse bewilligt sein. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.

Was, wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben?

Dann erhöht sich der Höchstbetrag je Maßnahme — bei bis zu vier Berechtigten auf maximal 16.720 €. Der gemeinsame Umbau wird einmal beantragt.

Ist der Eigenanteil steuerlich absetzbar?

20 % der Arbeitskosten sind als Handwerkerleistung absetzbar, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht. Keine Steuerberatung.

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