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Pflegekompass
Pflegeberaterin im Hausbesuch bei einer älteren Frau
Kostenfrei nach § 7a SGB XI

Kostenlose Pflegeberatung — direkt einen Termin buchen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Wir vermitteln Sie an einen geprüften Pflegeberater — der Termin findet telefonisch oder per Video statt, je nachdem was Ihnen lieber ist.

100 % kostenfrei für Sie
Die Pflegekasse trägt die Kosten — Sie zahlen nichts. Garantiert ohne versteckte Gebühren.
Geprüfte Pflegeberater
Zertifizierte Pflegeberater nach § 7a SGB XI mit Erfahrung in Antragstellung, Pflegegrad und Versorgung.
Telefon oder Video
Sie wählen den Kanal. Kein Hausbesuch nötig, der Termin dauert ca. 30–45 Minuten.

Termin auswählen

Wählen Sie einen Tag und eine Uhrzeit, die Ihnen passt. Sie bekommen direkt eine Bestätigung per E-Mail.

Was Sie im Beratungsgespräch erwartet

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch für alle Personen mit Pflegegrad — und auch für deren Angehörige. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen und alle Leistungen auszuschöpfen, die Ihnen zustehen.

Im Termin klären wir gemeinsam:

  • Welche Pflegeleistungen Sie aktuell beziehen — und welche Sie zusätzlich beantragen können
  • Ob ein Pflegegrad-Antrag, ein Höherstufungsantrag oder ein Widerspruch sinnvoll ist
  • Wie Sie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege optimal kombinieren
  • Welche Pflegehilfsmittel Ihnen kostenfrei zustehen (bis 504 EUR/Jahr)
  • Welche Zuschüsse für Wohnumfeld-Anpassung möglich sind (bis 4.180 EUR pro Maßnahme)
  • Wie Sie einen ambulanten Pflegedienst auswählen oder wechseln

Sie können konkrete Fragen vorab per E-Mail mitschicken oder einfach im Termin alles besprechen, was Sie beschäftigt. Die Beratung ist wirklich neutral — der Pflegeberater verkauft Ihnen nichts.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegeberatung ist nach § 7a SGB XI ein gesetzlicher Anspruch. Die Pflegekasse trägt die kompletten Kosten. Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungseinsätze — je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich.