Pflegekompass

Eigenanteil-Rechner Pflegeheim 2026

Was kostet das Pflegeheim wirklich? Berechnen Sie Ihren monatlichen Eigenanteil nach Bundesland, Pflegegrad und Verweildauer — inklusive Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Eigenanteil-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihren monatlichen Eigenanteil bei stationärer Pflege — mit Leistungszuschlag nach Verweildauer (§§ 43, 43c SGB XI).

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf vollstationäre Pflege.

Ihr geschätzter Eigenanteil

2.196 €

pro Monat

= 26.352 € im Jahr

Pflegekosten (EEE) vor Zuschlag1.155 €
Leistungszuschlag (15 %)− 173 €
Pflegekosten nach Zuschlag982 €
Unterkunft + Verpflegung744 €
Investitionskosten389 €
Ausbildungsumlage81 €
Gesamt Eigenanteil2.196 €
Durch den Leistungszuschlag sparen Sie 2.076 € pro Jahr.
Ohne Leistungszuschlag wäre Ihr Eigenanteil 2.369 € pro Monat.
Die Pflegekasse zahlt zusätzlich 1.298 € direkt an die Einrichtung (Pflegegrad 3, § 43 SGB XI).

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Alle Beträge sind Durchschnittswerte für Bundesweiter Durchschnitt (Stand 2025). Ihr tatsächlicher Eigenanteil hängt von der konkreten Einrichtung ab. Rechtsgrundlage: §§ 43, 43c SGB XI.

Wie sich der Eigenanteil zusammensetzt

Der Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus vier Positionen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten für Gebäude und Inventar sowie der Ausbildungsumlage. Der EEE ist für alle Bewohner einer Einrichtung gleich — egal ob Pflegegrad 2 oder 5.

Der Leistungszuschlagreduziert seit 2024 den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) deutlich: Im ersten Jahr um 15 %, im zweiten um 30 %, im dritten um 50 % und ab dem vierten Jahr um 75 %. Dieser Zuschlag wird direkt von der Pflegekasse übernommen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Durchschnitt liegt bei 2.200 bis 2.900 € pro Monat (vor Leistungszuschlag). Je nach Bundesland und Verweildauer kann der tatsächliche Eigenanteil durch den Leistungszuschlag auf unter 1.500 € sinken.

Was ist der Leistungszuschlag?

Seit dem PUEG 2024 übernimmt die Pflegekasse einen steigenden Anteil der Pflegekosten: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr. Der Zuschlag gilt nur auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), nicht auf Unterkunft oder Investitionskosten.

Warum sind die Kosten je nach Bundesland so unterschiedlich?

Personal- und Immobilienkosten unterscheiden sich stark. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei etwa 2.870 €, in Sachsen-Anhalt bei nur 1.710 €. Die Investitionskosten werden zudem je nach Landesgesetz unterschiedlich finanziert.