
Patientenverfuegung -- Selbst entscheiden, was im Ernstfall gilt
Was passiert, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können, ob lebensverlaengernde Massnahmen durchgefuehrt werden? Ohne Patientenverfuegung müssen Ärzte und Angehoerige stellvertretend entscheiden -- mit allen Belastungen und möglichen Konflikten.
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Worauf es bei Patientenverfügung ankommt
Eine Patientenverfuegung legt fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr aeussern können. Wichtig ist, dass die Verfuegung konkret formuliert ist -- pauschale Aussagen wie 'keine lebensverlaengernden Massnahmen' werden von Gerichten teils nicht anerkannt.
Die Patientenverfuegung ergänzt sich mit der Vorsorgevollmacht. Beide Dokumente gehoeren zusammen und sollten regelmaessig (alle 2-3 Jahre) auf Aktualitaet geprüft werden.
Wir vermitteln Sie an Fachanwaelte oder zertifizierte Berater, die Ihre Patientenverfuegung rechtssicher formulieren und ggf. im zentralen Vorsorgeregister hinterlegen.