Pflegekompass

Vorsorgevollmacht und Patientenverfuegung -- Selbstbestimmt vorsorgen

Was passiert, wenn Sie oder Ihr Angehöriger ploetzlich nicht mehr entscheidungsfaehig sind? Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand -- auch nicht der Ehepartner oder die eigenen Kinder -- automatisch Entscheidungen zu Finanzen, Gesundheit oder Aufenthaltsort treffen.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall handeln darf. Eine Patientenverfuegung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewuenscht oder abgelehnt werden. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten zusammen erstellt werden.

Die Dokumente müssen bestimmte Anforderungen erfuellen, um im Ernstfall anerkannt zu werden. Formfehler können dazu führen, dass eine Vollmacht unwirksam ist. Eine notarielle Beurkundung ist nicht immer noetig, aber in bestimmten Fällen (z.B. Immobilienentscheidungen) empfehlenswert.

Wir vermitteln Sie an Fachanwaelte für Vorsorgerecht oder zertifizierte Berater, die Ihre Dokumente rechtssicher erstellen und Ihre individuelle Situation berücksichtigen.

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