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Pflegekompass
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Bekomme ich die Rentenerhöhung bei laufendem Erwerbsminderungsrenten-Antrag?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juni 2026 um 04:15

Ich habe eine Frage, die jetzt bestimmt viele beschäftigt, ab 1. Juli gibt's eine Rentenerhöhung! Passt gerade zwar nicht zu diesem eben behandelten Thema. Meine Frage lautet, haben Menschen mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente such etwas von der Rentenerhöhung?? Mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde vor 6 Monaten gestellt und ist noch nicht genehmigt!!! Was raten Sie mir!!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Zwei getrennte Punkte, die in deiner Frage zusammenfallen — ich nehme sie nacheinander. Zur Rentenerhöhung: Ja, die jährliche Anpassung zum 1. Juli gilt für alle laufenden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Das schließt die Erwerbsminderungsrente (volle wie teilweise) ausdrücklich ein. Wer also bereits eine EM-Rente bezieht, bekommt den prozentualen Aufschlag automatisch, ohne Antrag. Eine reine "Erwerbsunfähigkeitsrente" gibt es übrigens seit 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr — das heißt heute Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Der alte Begriff ist im Sprachgebrauch geblieben, juristisch reden wir aber von EM-Rente. Zu deinem konkreten Fall: Solange dein Antrag nicht bewilligt ist, läuft auch keine Rente, die erhöht werden könnte. Sobald der Bescheid kommt und die Rente rückwirkend ab Antragsmonat (oder dem im Bescheid genannten Beginn) festgesetzt wird, wird die Rentenanpassung automatisch in der Berechnung berücksichtigt. Du verlierst durch die Wartezeit also nichts. Was die Bearbeitungsdauer betrifft: Sechs Monate sind für einen EM-Renten-Antrag leider nicht ungewöhnlich, vor allem wenn ein medizinisches Gutachten eingeholt werden muss. Trotzdem kannst du aktiv werden: - Sachstandsanfrage schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung stellen mit der Bitte um konkrete Auskunft, woran der Antrag aktuell hängt (medizinisches Gutachten, fehlende Unterlagen, sozialmedizinischer Dienst). - Bei mehr als sechs Monaten Bearbeitungszeit ohne Bescheid kannst du eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben (§ 88 SGG). Die ist kostenfrei und führt erfahrungsgemäß zu einer schnellen Bearbeitung — meist reicht schon die Androhung im Sachstandsschreiben. - Wenn finanziell eng: Bürgergeld beim Jobcenter beantragen als Überbrückung. Wenn die EM-Rente später bewilligt wird, rechnet das Jobcenter intern mit der DRV ab. Für die Antragsbearbeitung selbst ist die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung (Tel. 0800 1000 4800) die richtige Adresse, nicht die Pflegekasse — das sind zwei unterschiedliche Systeme. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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