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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Bitte lch wollte information Es zweimal am Jahre ist die Pflegedienst Überprüfung wegen die pflegegeld 3 und Man muss im Halbjahren eine Pflege des

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Bitte lch wollte information Es zweimal am Jahre ist die Pflegedienst Überprüfung wegen die pflegegeld 3 und Man muss im Halbjahren eine Pflege des Braten zu Hause kann ich gehe einfach zum Pflegedienst oder zu Krankenkasse? Dankschön

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Bei Pflegegrad 3 muss der Beratungsbesuch zweimal im Jahr stattfinden, also alle sechs Monate. Das ist im § 37 Abs. 3 SGB XI geregelt. Du gehst dafür direkt zu einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle in deiner Nähe — nicht zur Krankenkasse. Die Pflegekasse bezahlt den Besuch, führt ihn aber nicht selbst durch. So läuft das ab: 1. Du suchst einen Pflegedienst, der Beratungsbesuche anbietet (das machen die meisten ambulanten Dienste). 2. Du rufst dort an und vereinbarst einen Termin bei dir zu Hause. 3. Eine Pflegefachkraft kommt vorbei, schaut sich die Pflegesituation an und gibt Tipps. 4. Der Pflegedienst schickt das Protokoll danach an deine Pflegekasse. Du musst dafür nichts bezahlen — die Kosten rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Wichtig: Wenn du den Beratungsbesuch nicht machen lässt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Halte dich also an die Sechs-Monats-Frist. Wenn du keinen Pflegedienst kennst, kann dir deine Pflegekasse eine Liste mit zugelassenen Anbietern in deiner Region nennen — dafür kannst du dort kurz anrufen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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