Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Ist eine Begutachtung nur nach Aktenlage rechtens? [Video: Pflegegrad beantragen leicht gemacht: Alles was ihr wissen m]

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:38

Ist eine Begutachtung nur nach Aktenlage rechtens? Falls ja, was muss beachtet werden?

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 13 Std.

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Eine Begutachtung nach Aktenlage kann gemacht werden, wenn schon genug Infos vorliegen, zum Beispiel Arztberichte oder frühere Gutachten. Aber: Das darf nur passieren, wenn der Fall dadurch wirklich gut eingeschätzt werden kann. Wenn wichtige Dinge fehlen oder unklar sind, müsste eigentlich ein Termin stattfinden. Wichtig für dich: Wenn du das Gefühl hast, dass dein Zustand nicht richtig erfasst wurde, kannst du **Widerspruch einlegen** und eine neue Begutachtung verlangen, dann meist mit persönlichem Termin.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig