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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Kann ich ab 1. Juli 2025 dann auch das erhöhte, gemeinsame Pflegebudget nutzen für Verhinderungspflege, die in der ersten Jahreshälfte 2025 bereits stattgefunden hat (die ich noch nicht abgerechnet habe)? Oder gilt die neue Regelung auch erst für VHP, die ab Juli 2025 stattfindet? Danke.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Nein, das geht leider nicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Verhinderungspflege tatsächlich stattgefunden hat, nicht das Abrechnungsdatum. Für VHP-Einsätze in der ersten Jahreshälfte 2025 gilt noch das alte Recht: - 1.612 € Jahresbudget Verhinderungspflege - Optional plus bis zu 806 € aus nicht genutzter Kurzzeitpflege (also maximal 2.418 €) Erst Leistungen ab dem 01.07.2025 fallen unter den neuen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € nach § 42a SGB XI. Du kannst die Belege aus H1 2025 später einreichen, sie werden aber gegen das alte, niedrigere Budget verrechnet. Praktisch heißt das: Wenn du Belege aus dem ersten Halbjahr 2025 noch hast, reich sie zügig ein und prüfe, ob du in H2 2025 den neuen, erhöhten Topf separat ausschöpfen kannst. Wichtig ist die Frist seit 01.01.2026: Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Kasse sein. Wenn die Pflegekasse die Stichtags-Zuordnung anders auslegt oder Einsätze ablehnt, die genau über den 30.06./01.07.2025 hinweg gingen — das ist der einzige Sonderfall, bei dem es Auslegungsspielraum gibt. Dann lohnt sich ein Blick in den Bescheid; Tobias aus unserer Pflegerecht-Redaktion schaut sich solche Übergangsfälle regelmäßig an.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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