Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Vielen Dank für Ihr Video. [Video: Verhinderungspflege: Die 15 häufigsten Fragen – einfach erkl]

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:40

Vielen Dank für Ihr Video. Muss ein Antrag für das ganze Jahr gestellt werden und dann die Zeiträume anrechnen oder für jeden Zeitraum , z. B. 1 Woche im Mai, zwei Wochen im August, einen Antrag stellen? Wenn in dem Antrag ein Enkel als Ersatzpflegeperson eingetragen wurde, muss ein neuer Antrag für andere Personen gestellt werden? Vielen herzlichen Dank

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 13 Std.

Du musst nicht für jede Woche einen neuen Antrag stellen. Ein Antrag fürs Jahr reicht normalerweise. Die einzelnen Zeiträume gibst du später bei der Abrechnung an, also zum Beispiel Mai oder August. Wenn eine andere Person einspringt, brauchst du keinen neuen Antrag. Du gibst die Person einfach bei der Abrechnung mit an. Wichtig ist nur, dass du es sauber aufschreibst, damit die Kasse es nachvollziehen kann.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Vielen Dank für Ihr Video. [Video: Verhinderungspflege: Die 15 häufigsten Fragen – einfach erkl] — Pflegekompass Gemeinschaft | Pflegekompass