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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Warum zählt Hauswirtschaft beim Pflegegrad nicht — und was bringt PG 1 wirklich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juni 2026 um 04:15

Wenn der Haushalt nicht zählt (Fenster putzen, Flur einmal wöch. säubern, kochen und Einkaufen warum wird es dann abgefragt? Ist das gewollte Irreführung? Das nächste Problem ist ja wohl, bei einem Pflegegrad 1 gibt es zwar 125 Euro Sachleistung, doch eine Haushalts- und Betruungshilfe zu bekommeb ist so gut wie unmmöglich - sodass die Leute wieder mit nichts da stehen!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

TITEL: Warum fragt der MDK nach Haushalt, wenn er für den Pflegegrad nicht zählt? ANTWORT: Die Antwort liegt in der Pflegereform 2017: Seitdem zählt nicht mehr, wie viele Minuten jemand für Einkaufen, Kochen oder Fenster putzen braucht, sondern wie selbständig die Person im Alltag noch ist (§ 14 SGB XI). Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind deshalb kein eigenes Modul mehr. Sie fließen aber indirekt ein — vor allem in Modul 4 (Selbstversorgung, 40 Prozent Gewichtung) und Modul 6 (Alltagsgestaltung, 15 Prozent). Wenn jemand sich nicht mehr selbst eine Mahlzeit zubereiten oder die Wohnung organisieren kann, wird das dort bewertet. Der Gutachter fragt also nicht, um zu täuschen, sondern um die Selbständigkeit insgesamt einzuschätzen. Dass dieser Zusammenhang im Termin selten erklärt wird, ist ein berechtigter Kritikpunkt. Zum zweiten Punkt — Pflegegrad 1: Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor. Bei PG 1 gibt es keine 125 Euro Sachleistung, sondern den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI, Stand 2026). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann verwendet werden für: - anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen) - Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung - Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege Dass freie Kapazitäten bei Pflegediensten knapp sind, stimmt — vor allem in ländlichen Regionen. Zwei Wege, die in der Praxis funktionieren: 1. Nicht nur klassische Pflegedienste anfragen, sondern auch Anbieter nach Landesrecht anerkannter Alltagsbegleitung (jedes Bundesland führt eine eigene Liste, oft beim Landesamt für Soziales). 2. Nicht verbrauchten Entlastungsbetrag bis 30.06. des Folgejahres ansparen — die 131 Euro verfallen nicht sofort am Monatsende. Zusätzlich steht ab PG 1 zu: 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI), bis 25,50 Euro pro Monat Zuschuss zum Hausnotruf, bis 4.180 Euro einmalig pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wer mit PG 1 trotzdem leer ausgeht, sollte den Pflegestützpunkt im Landkreis ansprechen — die kennen die regionalen Anbieter, die bei den Pflegekassen selten auf der Standardliste stehen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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