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Was fällt alles unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Was fällt alles unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI fällt alles, was die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellt. Der Zuschuss liegt bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen (WG-Konstellation), sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Klassische Beispiele aus dem Pflegealltag: - Badumbau: bodengleiche Dusche statt Wanne, Wanneneinstiegshilfe, höhenverstellbares WC, Haltegriffe an Dusche/WC, rutschfeste Fliesen - Treppenlift oder Plattformlift bei Rollstuhlnutzung - Rampen für Rollstuhl oder Rollator, Schwellenabbau an Türen - Türverbreiterung (mindestens 90 cm lichte Weite für Rollstuhl), Schiebetüren statt Drehflügel - Festinstallierte Lifter im Schlafzimmer (Deckenlifter) - Anpassung der Küche: unterfahrbare Arbeitsplatte, absenkbare Hängeschränke - Notrufanlagen mit Festinstallation (über den Hausnotruf-Zuschuss hinaus) - Umzug in eine barrierearme Wohnung — auch die Umzugskosten selbst sind erstattungsfähig, wenn der bisherige Wohnraum nicht anpassbar ist Was wichtig ist: Der Antrag muss VOR Auftragsvergabe bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt in aller Regel keine Erstattung mehr. Üblicher Ablauf: Kostenvoranschlag einholen, Antrag mit Begründung (warum erleichtert das die Pflege?) bei der Kasse einreichen, Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pro Leben. Verändert sich die Pflegesituation wesentlich — also etwa Verschlechterung mit neuem Pflegegrad, neue Hilfsmittel-Notwendigkeit, Umzug — kann erneut beantragt werden. Wir sehen in der Praxis regelmäßig zwei oder drei Bewilligungen über die Pflegejahre verteilt. Mein Tipp aus der Praxis: Hol dir vor dem Antrag eine Wohnberatung dazu. Viele Kommunen und die Pflegestützpunkte bieten das kostenlos an, oft kommt eine Fachkraft sogar nach Hause. Die wissen, welche Formulierungen die Kassen sehen wollen — gerade beim Streitthema "ermöglicht die Pflege erheblich" macht das den Unterschied zwischen Bewilligung und Ablehnung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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