Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Mai 2026 um 04:15

Was kostet eine Vorsorgevollmacht notariell?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 13 Std.

Die Notarkosten richten sich nicht frei nach Vereinbarung, sondern nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist dein Geschäftswert — bei der Vorsorgevollmacht in der Regel die Hälfte deines Reinvermögens (Vermögen minus Schulden), mindestens 3.000 €, höchstens 1 Mio. €. Grobe Orientierung für die reine Beurkundung einer Vorsorgevollmacht (Einzelperson, 1,0-Gebühr nach KV 21200 GNotKG): - Geschäftswert 3.000 € (Mindestwert): ca. 20 € Notargebühr - Geschäftswert 50.000 €: ca. 165 € - Geschäftswert 110.000 €: ca. 273 € - Geschäftswert 250.000 €: ca. 535 € - Geschäftswert 500.000 €: ca. 935 € Dazu kommen Auslagen (Schreibkosten, Porto, Beglaubigungen für Abschriften) und 19 % Umsatzsteuer. Plane realistisch 30–50 € zusätzlich. Zwei häufige Stolperfallen: 1. Beurkundung versus Beglaubigung. Die volle Beurkundung (1,0-Gebühr) ist nötig, wenn die Vollmacht auch Immobilien oder Bankgeschäfte in Grundbuchqualität umfassen soll. Reicht eine reine Unterschriftsbeglaubigung (KV 25100 GNotKG), zahlst du nur 20–70 € — das genügt für viele Banken und für die Betreuungsgerichts-Vermeidung, aber nicht für Grundbuchgeschäfte. 2. Patientenverfügung extra. Wird sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht beurkundet, erhöht sich der Geschäftswert moderat (meist + 5.000 € pauschal), nicht der doppelte Preis. Günstigere Alternative: Die Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises beglaubigt die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht für 10 € (§ 7 Abs. 1 BtOG). Diese Beglaubigung ist bundesweit anerkannt — außer eben für Grundbuchgeschäfte. Praktischer Tipp: Frag vor dem Termin schriftlich nach einem Kostenvoranschlag mit Angabe des angesetzten Geschäftswerts. Notare sind dazu verpflichtet, ihre Kosten transparent zu machen, und kein Notar darf Pauschalrabatte geben — der Vergleich lohnt also nur über den richtig angesetzten Geschäftswert. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.