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Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Hausarzt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Hausarzt?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Die Gebühr für die Beurkundung einer umfassenden Vorsorgevollmacht beträgt in diesem Fall 115,– EUR.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

TITEL: Was kostet eine Vorsorgevollmacht — und kann das der Hausarzt machen? ANTWORT: Eine Vorsorgevollmacht kann der Hausarzt nicht beurkunden — das dürfen nur Notare (§ 6 BeurkG) oder, mit eingeschränkter Wirkung, die Betreuungsbehörden nach § 7 BtOG. Was der Hausarzt liefern kann, ist etwas anderes: ein ärztliches Attest zur Geschäftsfähigkeit. Dieses Attest wird oft zusammen mit der Vollmacht erstellt, damit später niemand bezweifeln kann, dass der Vollmachtgeber im Moment der Unterschrift klar bei Verstand war. Das ist besonders bei beginnender Demenz sinnvoll. Kosten dafür liegen je nach Aufwand meist zwischen 30 und 80 Euro als IGeL-Leistung, da die Krankenkasse das nicht übernimmt. Die eigentliche Beurkundung der Vorsorgevollmacht selbst kostet beim Notar nach Geschäftswert (§ 98 GNotKG). Die in Foren oft genannten 115 Euro sind ein typischer Mittelwert für eine umfassende Vorsorgevollmacht bei mittlerem Vermögen — die genaue Summe hängt vom Geschäftswert ab, der sich am Vermögen des Vollmachtgebers orientiert (Hälfte des Reinvermögens, mindestens 3.000 €, maximal 1 Mio. € als Bemessungsgrundlage). Drei Wege im Überblick: - Privatschriftlich, eigenhändig unterschrieben: kostenlos, reicht für Bankvollmachten oft nicht aus, im Grundbuch nicht verwendbar - Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde nach § 7 BtOG: 10 Euro Pauschale, beglaubigt nur die Unterschrift, nicht den Inhalt - Notarielle Beurkundung: ab ca. 60 Euro bei kleinem Vermögen, typisch 100–200 Euro, mit Grundbesitz mehr — dafür inhaltliche Beratung und unstrittige Wirkung gegenüber Banken, Grundbuchamt, Krankenhäusern Für die meisten Familien ist die Betreuungsbehörden-Beglaubigung für 10 Euro der pragmatischste Weg, wenn keine Immobilie im Spiel ist. Sobald Grundstücke oder größere Vermögenswerte verwaltet werden sollen, führt am Notar kaum ein Weg vorbei. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind übrigens zwei verschiedene Dokumente. Die Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche und kann komplett formlos und kostenlos zu Hause erstellt werden — Vorlagen gibt es beim Bundesjustizministerium. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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