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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Welche Zuschüsse gibt es für den barrierefreien Umbau der Wohnung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Zuschüsse gibt es für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Die Pflegekasse leistet maximal 4.180 € Zuschuss je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds 4.180 € je pflegebedürftiger Person nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 € begrenzt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme — ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Klassische Beispiele: - bodengleiche Dusche oder Wannenumbau - Treppenlift oder Rampe - Türverbreiterung für Rollator/Rollstuhl - Haltegriffe, rutschhemmende Böden, höhenverstellbares WC Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen (z. B. Ehepaar mit zwei Pflegegraden oder eine Pflege-WG), addieren sich die Ansprüche: 4.180 € pro Person, gedeckelt bei 16.720 € pro gemeinsamer Maßnahme. Zwei Punkte, an denen es in der Praxis oft scheitert: 1. Antrag VOR Auftragsvergabe. Sobald der Handwerker beauftragt oder die Rechnung bezahlt ist, lehnt die Pflegekasse regelmäßig ab. Erst Angebot einholen, Antrag stellen, Bewilligung abwarten — dann beauftragen. 2. "Pro Maßnahme" heißt: Verändert sich die Pflegesituation wesentlich (höherer Pflegegrad, neue Einschränkung, Umzug), kann ein neuer Zuschuss für eine weitere Maßnahme beantragt werden. Der Topf ist also nicht einmalig im Leben verbraucht. Was der Zuschuss nicht abdeckt: reine Modernisierung ohne Pflegebezug. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen — das ist der gesetzliche Maßstab. Tipp für die Praxis: Hol dir vor dem Antrag eine Wohnberatung. Die meisten Kommunen oder Pflegestützpunkte bieten das kostenlos an, oft mit Hausbesuch. Die schauen sich an, was wirklich nötig ist, und helfen bei der Begründung gegenüber der Pflegekasse — das erhöht die Bewilligungsquote deutlich. Ergänzend, falls relevant: Wohnt die Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen, gibt es zusätzlich 224 €/Monat Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI).
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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