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Wer hilft beim Verfassen einer Patientenverfügung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juni 2026 um 04:15

Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung? Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Für die Patientenverfügung gibt es mehrere kompetente Anlaufstellen — je nachdem, wie individuell das Dokument werden soll. Der Hausarzt ist meist die wichtigste Adresse. Er kennt die Krankengeschichte und kann erklären, welche medizinischen Situationen realistisch auf einen zukommen können: künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung, Antibiotikagabe in der Sterbephase. Ohne dieses Verständnis bleibt eine Patientenverfügung oft zu allgemein — und genau das hat der Bundesgerichtshof mehrfach kritisiert (BGH XII ZB 61/16): Formulierungen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind ohne konkreten Bezug zu Behandlungssituationen nicht bindend. Konkrete Anlaufstellen: - Hausarzt oder behandelnder Facharzt (besonders bei chronischen Erkrankungen) — viele bieten ein gesondertes Beratungsgespräch an, das die Krankenkasse bei schwerer Erkrankung im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V übernimmt - Hospiz- und Palliativdienste vor Ort — viele ambulante Hospizdienste beraten kostenlos, auch wenn (noch) keine Sterbebegleitung läuft - Bundesministerium der Justiz — stellt eine kostenlose Broschüre mit Textbausteinen bereit (bmj.de, Suche "Patientenverfügung") - Notar oder Rechtsanwalt für Medizinrecht — wenn die Verfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kombiniert werden soll - Verbraucherzentralen und kirchliche Beratungsstellen (Caritas, Diakonie) — bieten oft kombinierte Beratung zu allen drei Vorsorgedokumenten Wichtig zur Form: Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 BGB, seit 2023, vorher § 1901a BGB). Notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, kann aber bei komplexen Konstellationen sinnvoll sein. Praxistipp: Verbinde die Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht. Sonst muss im Ernstfall ein Betreuungsgericht erst einen Betreuer bestellen, bevor jemand die Verfügung gegenüber Ärzten durchsetzen kann. Beides zusammen kostet beim Notar in der Regel zwischen 60 und 200 Euro, abhängig vom Vermögen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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