Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie lange dauert ein Widerspruch beim Pflegegrad 0 nach MDK-Begutachtung?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 06. Juni 2026 um 04:15

Die Begutachterin, die bei mir war, hat mich kaum was gefragt, war mürrisch und schlecht gelaunt. Sie hat die ganze Zeit etwas in ihren Laptop getippt. (Ich habe mich da schon gefragt, was sie die ganze Zeit tippt). Ich bin 67 Jahre alt, habe seit 57 Jahren Diabetes Typ 1 (was man inzwischen körperlich merkt), vor 3 Jahren habe ich 3 Bypässe bekommen und bin seitdem nicht mehr so richtig auf die Beine gekommen. Seit ca. 20 Jahren habe ich starke chronische Rückenschmerzen, die mich körperlich sehr einschränken etc etc. Ich will hier nicht alle Krankheiten aufzählen. Ergebnis der Begutachtung: 0,00 Punkte. Widerspruch mit Begründung über den VdK läuft seit Anfang Februar. Habe noch nichts wieder gehört. Ich warte und warte. Wie lange noch?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Das, was du beschreibst — kurze Begutachtung, Begutachterin tippt durchgehend, am Ende 0 Punkte — ist leider ein häufiges Muster, besonders bei körperlichen Erkrankungen, wo Betroffene im Gespräch noch "funktionieren". Dass der VdK für dich Widerspruch eingelegt hat, ist genau der richtige Schritt. Zu deiner eigentlichen Frage, wie lange das dauert: Für die Bearbeitung des Widerspruchs gibt es keine starre Frist wie bei der Erstbegutachtung (dort 25 Arbeitstage nach § 18 Abs. 3 SGB XI). In der Praxis solltest du mit drei bis sechs Monaten rechnen, manchmal länger. Typischer Ablauf: 1. Pflegekasse prüft den Widerspruch intern. 2. Sie beauftragt in der Regel eine zweite Begutachtung beim MD — oft nach Aktenlage, manchmal mit erneutem Hausbesuch. 3. Nach diesem Zweitgutachten ergeht entweder ein Abhilfebescheid (Pflegegrad wird zuerkannt) oder ein Widerspruchsbescheid (Ablehnung bleibt). Was du jetzt tun kannst: - Wenn seit Anfang Februar nichts passiert ist und inzwischen mehr als drei Monate ohne Bescheid vergangen sind, kannst du nach § 88 SGG eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Die ist kostenfrei und beschleunigt Verfahren erfahrungsgemäß deutlich — oft kommt schon auf die Ankündigung hin Bewegung rein. - Bevor du klagst: Ruf beim VdK an und frag, ob sie schon eine Eingangsbestätigung oder Zwischenmitteilung der Pflegekasse haben. Manchmal liegt das Verfahren auch nur in der Warteschlange beim MD. - Falls noch nicht geschehen, führe ein Pflegetagebuch über zwei bis vier Wochen. Notiere konkret, wo du Hilfe brauchst oder wo Tätigkeiten länger dauern (Anziehen, Duschen, Treppensteigen, nächtliche Schmerzen, Insulinmanagement bei langjährigem Diabetes mit Folgeschäden). Das ist später Gold wert, wenn es zur Zweitbegutachtung kommt. Bei deinem Krankheitsbild — 57 Jahre Diabetes Typ 1 mit Spätfolgen, drei Bypässe, chronische Rückenschmerzen — sind 0 Punkte sachlich kaum haltbar. Das spricht stark dafür, dass die Begutachtung handwerklich schlecht war. Lass dich davon nicht entmutigen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.