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Pflegekompass

Aktualisiert am 19. Mai 2026

Pflegegeld-Nachzahlung-Rechner 2026

Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Berechnen Sie sofort, wie hoch die Nachzahlung bis zum Bescheid ausfällt — volle Monate ab Antrag mal Pflegegeld-Satz.

Pflegegeld-Nachzahlung-Rechner 2026

Schätzen Sie, wie hoch Ihre Pflegegeld-Nachzahlung ausfällt: volle Monate ab dem Antragsmonat bis zur Bewilligung, multipliziert mit dem Pflegegeld-Satz (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Welcher Pflegegrad wurde bewilligt?

In welchem Monat ist Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen? Ab diesem Monat läuft der Anspruch (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

In welchem Monat kam der Bescheid bzw. startete die erste reguläre monatliche Zahlung? Bis zu diesem Monat ist die Nachzahlung aufgelaufen.

Wählen Sie den bewilligten Pflegegrad sowie Antrags- und Bewilligungsmonat — die geschätzte Nachzahlung erscheint sofort.

Wie wird die Pflegegeld-Nachzahlung berechnet?

Zwischen dem Antrag bei der Pflegekasse und dem Bewilligungsbescheid vergehen oft mehrere Monate. In dieser Zeit fließt noch kein Pflegegeld. Sobald der Pflegegrad feststeht, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab dem Antragsmonat nach — das ist die Nachzahlung. Sie ergibt sich aus einer einfachen Rechnung:

Volle Monate ab Antragsmonat bis zur Bewilligung × Pflegegeld-Satz des bewilligten Pflegegrades = geschätzte Nachzahlung

Ab dem Monat der Bewilligung läuft das Pflegegeld dann regulär als laufende monatliche Zahlung weiter. Der Rechner geht bewusst von vollen Monaten aus und nimmt keine taggenaue Anteilsberechnung des Antragsmonats vor — maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Pflegegeld-Sätze 2026 nach Pflegegrad

Die Höhe der Nachzahlung hängt direkt vom bewilligten Pflegegrad ab. Diese monatlichen Pflegegeld-Sätze gelten 2026 (§ 37 SGB XI):

PflegegradPflegegeld pro Monat3 Monate Nachzahlung
Pflegegrad 10 €kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €1.041 €
Pflegegrad 3599 €1.797 €
Pflegegrad 4800 €2.400 €
Pflegegrad 5990 €2.970 €

Beispielspalte: drei volle Monate Rückstand. Stand 2026, § 37 SGB XI. Die tatsächliche Nachzahlung hängt von der Zahl der Monate zwischen Antrag und Bescheid ab.

Wie lange dauert die Nachzahlung?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagennach Antragseingang entscheiden (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Das sind rund fünf Wochen netto. Realistisch vergehen vom Antrag bis zur ersten Auszahlung 4 bis 8 Wochen. Die Nachzahlung kommt in der Regel zusammen mit der ersten regulären Pflegegeld-Überweisung nach Eingang des Bewilligungsbescheids.

Überschreitet die Pflegekasse die Frist ohne triftigen Grund, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € je begonnener Wocheder Verspätung zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Diese muss aktiv geltend gemacht werden — sie wird nicht automatisch gezahlt.

Häufige Fragen zur Pflegegeld-Nachzahlung

Wie hoch ist die Pflegegeld-Nachzahlung?

Sie ergibt sich aus den vollen Monaten ab Antragsmonat bis zur Bewilligung mal dem Pflegegeld-Satz. Beispiel: Antrag im Januar, Bewilligung im April bei Pflegegrad 3 (599 €) ergibt 3 Monate × 599 € = 1.797 €. Der Rechner oben zeigt Ihren Wert.

Ab wann wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Ab dem Monat der Antragstellung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen — auch wenn die Begutachtung später erfolgt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Das Bescheiddatum verschiebt den Leistungsbeginn nicht.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 eine Nachzahlung?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 besteht aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).

Was, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?

Dann steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € je begonnener Woche Verspätung zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Das Pflegegeld wird unabhängig davon rückwirkend ab dem Antragsmonat nachgezahlt.

Gilt das auch bei einer Höherstufung?

Sinngemäß ja: Bei einer Höherstufung wird die Differenz zum höheren Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat des Höherstufungsantrags nachgezahlt. Auch hier zählt der Antragsmonat, nicht das Begutachtungsdatum.

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