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Pflegekompass
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Bekomme ich Pflegegeld weiterhin, während ich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 15:58

Hallo meine Mutter hat Pflegegrad 2 erhalten, was jedoch eine Fehleinschätzung darstellt und wir werden Widerspruch einlegen. Bekommt man dann trotzdem schon jetzt das Pflegegeld automatisch überwiesen oder muss das beantragt werden? Wird es beim Widerspruch nochmal eine Begutachtung geben?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Ja, das Pflegegeld wird trotz Widerspruch erstmal ganz normal nach Pflegegrad 2 weitergezahlt. Ihr müsst dafür nichts extra beantragen — das läuft automatisch ab dem Datum im Bescheid. Zum Widerspruch selbst: - Die Pflegekasse prüft den Fall nochmal. - Häufig kommt es dabei zu einer erneuten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten Medicproof). - Danach gibt es einen neuen Bescheid — höher, gleich oder selten niedriger. Während des laufenden Widerspruchs bleibt alles erstmal beim Alten (Pflegegrad 2). Wenn ihr am Ende recht bekommt, gibt es eine Nachzahlung rückwirkend ab Antragsdatum (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Ein Tipp aus der Praxis: Der Widerspruch sollte nicht nur „wir sind anderer Meinung" sein, sondern konkret erklären, welche Einschränkungen im Alltag im Gutachten fehlen oder zu niedrig bewertet wurden. Frist: ein Monat nach Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Pflegegeld läuft also sofort weiter, der Widerspruch kann zu neuer Begutachtung führen — ändert aber erstmal nichts am aktuellen Anspruch.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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