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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Bekomme ich Pflegegeld weiterhin, während ich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:21

Vielen Dank. Bekommt man während des Widerspruchs echt keine Kohle? Habe die Zusage des Pflegegrad 2, will aber 3?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Ja, das Pflegegeld läuft normal weiter. Der bewilligte Pflegegrad 2 bleibt während des gesamten Widerspruchsverfahrens bestehen — der Widerspruch betrifft nur die Frage, ob ein höherer Pflegegrad angemessen wäre, nicht den bereits zugesprochenen. Was das in der Praxis heißt: - Pflegegeld nach PG 2 wird monatlich weitergezahlt. - Eine Rückstufung allein durch den Widerspruch ist ausgeschlossen — du kannst dadurch nichts verlieren. - Wird der Widerspruch erfolgreich und es kommt z. B. zu PG 3, wird die Differenz rückwirkend ab Antragsmonat nachgezahlt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). - Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei PG 2 ohne Folgen für die laufende Auszahlung. Solange das Verfahren läuft, ändert sich am monatlichen Geldeingang also nichts.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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