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Habt ihr was zur Nachbarschaftshilfe?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:22

Habt ihr was zur Nachbarschaftshilfe? Warum müssen Menschen noch zu einer Schulung von 5 x 90 Minuten? Zumal wenn sie vielleicht aus dem Pflegebereich kommen? Viele Menschen die helfen wollen schrecken mit dem aufwendigen Schulungskurs zurück und die Pflegedienste schaffen es kaum.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Das Thema Nachbarschaftshilfe ist genau so ein Klassiker, bei dem Praxis und Bürokratie ziemlich auseinanderlaufen. Warum überhaupt diese Schulung (z. B. 5 × 90 Minuten)? Die Kassen begründen das mit: - Qualitätssicherung — auch bei einfacher Hilfe wie Einkaufen, Begleitung, Haushalt soll ein Mindeststandard gelten - Abgrenzung zur professionellen Pflege, damit klar ist, dass keine behandlungspflegeähnlichen Tätigkeiten erfolgen - Haftung und Nachweisbarkeit — die Kasse will im Zweifel sehen, dass die Person eingewiesen wurde - Missbrauchsvermeidung — verhindern, dass das Budget unkontrolliert an beliebige Helfer ausgezahlt wird In der Praxis wird das oft kritisiert, weil: - Menschen aus Pflegeberufen dieselben Kurse machen müssen wie Laien - der Aufwand in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Tätigkeit steht - die Hürde gerade die Leute abschreckt, die eigentlich helfen würden - gleichzeitig ohnehin Pflegekräfte fehlen Gesetzlich ist die Nachbarschaftshilfe als Erstattungsleistung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, 131 €/Monat) angelegt — die konkreten Anerkennungsregeln machen aber die Bundesländer (§ 45a SGB XI). Deshalb gibt es regional Unterschiede: - manchmal reicht ein kurzer Onlinekurs - manchmal muss eine anerkannte Stelle die Schulung geben - manchmal ist es das starre 5 × 90-Minuten-Modell Die Schulung ist also weniger fachlich zwingend als ein formaler Filter, damit die Kasse Nachbarschaftshilfe überhaupt abrechnen lässt. Welche Anerkennungsregel bei dir vor Ort gilt, sagt dir am ehesten der Pflegestützpunkt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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