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Ist eine 24-Stunden-Pflege automatisch Schwarzarbeit?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Ist 24-Stunden-Pflege Schwarzarbeit?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Wenn die Rede von einer privaten 24-Stunden-Pflege ist, kann damit auch Schwarzarbeit gemeint sein. Schätzungsweise gehen bis zu 90 % der osteuropäischen Betreuungskräfte hierzulande einem illegalen Arbeitsverhältnis nach – das kann jedoch teuer werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Nein, 24-Stunden-Pflege ist nicht per se Schwarzarbeit — es gibt drei legale Modelle. Schwarzarbeit ist nur das, was an diesen Modellen vorbeiläuft: keine Anmeldung, kein Mindestlohn, keine Sozialabgaben. Die drei rechtskonformen Wege: - Entsendung über eine ausländische Agentur: Die Betreuungskraft bleibt im Heimatland (meist Polen, Rumänien, Bulgarien) angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. Sozialversicherung läuft im Heimatland. - Selbständige Tätigkeit mit Gewerbeschein: Die Betreuungskraft arbeitet als Selbständige. Achtung — hier wird oft Scheinselbständigkeit unterstellt, wenn sie nur einen Auftraggeber hat und in dessen Haushalt eingebunden ist. Risiko: Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge durch die Familie. - Direktanstellung im Privathaushalt: Die Familie wird selbst Arbeitgeber, meldet bei der Minijob-Zentrale oder regulär an, zahlt Lohnsteuer und Sozialabgaben. Was die meisten Familien unterschätzt haben: Seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. Eine Betreuungskraft, die nachts im Haushalt erreichbar ist, arbeitet rechtlich rund um die Uhr — bei Mindestlohn von 12,82 € (2026) wären das theoretisch über 9.000 € im Monat. In der Praxis werden deshalb realistische Arbeitszeiten von 40–60 Wochenstunden vertraglich festgelegt, mit klar definierten Ruhezeiten. Seriöse Vermittlungen liegen damit bei 2.500–3.500 €/Monat. Was als Schwarzarbeit gilt und teuer wird: - Keine A1-Bescheinigung bei Entsendung - Barzahlung ohne Vertrag, ohne Meldung - "Selbständigkeit" als Tarnung einer faktischen Anstellung Konsequenzen bei Aufdeckung: Nachzahlung Sozialversicherung bis zu vier Jahre rückwirkend, Bußgeld bis 500.000 € (§ 8 SchwarzArbG), bei Arbeitsunfall kein Versicherungsschutz, und die Betreuungskraft kann ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Zur Finanzierung: Das Pflegegeld (z. B. 599 € bei PG 3) kannst du voll einsetzen, deckt aber nur einen Bruchteil. Pflegesachleistungen lassen sich bei zugelassenen ambulanten Diensten geltend machen, nicht bei einer Betreuungskraft im Haushalt — außer du gehst über einen Anbieter, der entsprechend zugelassen ist. Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag können zusätzliche Spielräume schaffen. Wer den legalen Weg gehen will, fängt am besten bei einer Vermittlungsagentur mit Sitz in Deutschland an, die transparent mit Entsende-Modell und A1 arbeitet. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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