Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
0 Ansichten

Wird eine polnische Pflegekraft von der Pflegekasse bezahlt?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Wird eine polnische Pflegekraft von der Pflegekasse bezahlt?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Nein, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen nicht direkt. Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Modell. Was die Pflegekasse zahlt, sind Leistungen — kein Personal. Du kannst diese Leistungen aber einsetzen, um einen Teil der monatlichen Kosten zu finanzieren: - Pflegegeld (§ 37 SGB XI): bei Pflegegrad 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € im Monat. Wird ausgezahlt, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder eine Privatperson sichergestellt ist — die Betreuungskraft im Haushalt zählt hier mit. - Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 €/Monat ab PG 1, zweckgebunden für anerkannte Dienste. - Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): aus dem gemeinsamen Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege (3.539 €) lassen sich Vertretungszeiten der Betreuungskraft finanzieren, wenn sie z. B. nach drei Monaten heimreist und eine andere Kraft übernimmt. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat. Realistische Gesamtkosten einer 24h-Kraft über eine seriöse Vermittlung: 2.500–3.500 € pro Monat. Die Pflegekassenleistungen decken davon bei PG 3 bis 5 grob ein Drittel bis die Hälfte — den Rest tragen die Familie oder der Pflegebedürftige selbst. Wichtig zur Legalität: Die Kraft muss in einem der drei legalen Modelle arbeiten — Entsendung mit A1-Bescheinigung, selbständig mit Gewerbeschein, oder direkt im Haushalt angestellt. Auch im Entsendemodell gilt der deutsche Mindestlohn von 12,82 €/Stunde, und seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. Angebote unter 2.200 €/Monat sind faktisch nicht legal abrechenbar — Finger weg, sonst haftet die Familie als faktischer Arbeitgeber. Wenn die zu pflegende Person zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für Behandlungspflege (Medikamente, Wundversorgung) braucht, lässt sich das mit der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbinden — Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, dafür übernimmt die Kasse einen Teil der Sachleistung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.