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Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann man eine Vorsorgevollmacht auch selbst schreiben?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Es gibt keine Vorgabe, wie Sie die Vorsorgevollmacht. Mehr erfahren erstellen sollen. Sie können es handschriftlich tun, den Computer benutzen oder den Text einer anderen Person diktieren und schreiben lassen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, eine Vorsorgevollmacht kannst du selbst aufsetzen — handschriftlich, am Computer oder diktiert. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor (§ 167 Abs. 2 BGB). Was zählt, ist der Inhalt und deine Unterschrift. Damit die Vollmacht im Ernstfall auch wirklich greift, sollten ein paar Punkte drinstehen: - Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse von dir (Vollmachtgeber) und der bevollmächtigten Person - Klare Aufzählung der Bereiche, für die die Vollmacht gilt: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Behördenkontakt, Post, Wohnungsangelegenheiten - Ausdrückliche Erlaubnis für gesundheitliche Eingriffe mit Lebensgefahr und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1829 BGB, § 1831 BGB) — sonst darf der Bevollmächtigte hier nicht entscheiden - Ort, Datum, deine eigenhändige Unterschrift Wichtig in der Praxis: Banken akzeptieren private Vorsorgevollmachten oft nicht ohne Weiteres. Viele Kreditinstitute bestehen auf ihren eigenen Bankvollmacht-Formularen. Wenn dein Bevollmächtigter auf dein Konto zugreifen können soll, gehst du am besten zusätzlich mit ihm zur Bank und unterschreibst dort. Soll die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte, Grundbuch-Eintragungen oder Aufnahme von Krediten umfassen, ist eine notarielle Beurkundung Pflicht (§ 29 GBO). Eine Beglaubigung der Unterschrift — günstiger als Beurkundung — bekommst du bei der Betreuungsbehörde deiner Stadt für 10 € (§ 7 BtOG). Das reicht für die meisten Alltagssituationen und wird von Behörden und Heimen problemlos akzeptiert. Sinnvolle Ergänzungen, die du gleich mitregeln kannst: - Patientenverfügung (§ 1827 BGB) — legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du am Lebensende willst oder ablehnst - Betreuungsverfügung — wer als gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls die Vollmacht doch nicht greift Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) für ca. 20 €. Damit findet das Betreuungsgericht im Ernstfall die Vollmacht innerhalb von Minuten. Vordrucke gibt es kostenlos beim Bundesjustizministerium (bmj.de) — das ist eine solide Grundlage, die du an deine Situation anpassen kannst. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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