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Pflegekompass
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Kann ich für die Verhinderungspflege das Konto der Hauptpflegeperson angeben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:27

Wow, perfektes, sehr informatives Video! Danke dafür. Kurze Frage: Kann ich denn bei dem Antrag auf Verhinderungspflege auch die Bankverbindung von der Haupt-Pflegeperson angeben, also nicht das Konto des Pflegeversicherten und auch nicht die Bankverbindung der Person, die die Verhinderungspflege übernimmt?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Nein, das geht in der Regel nicht. Die Pflegekasse zahlt die Verhinderungspflege immer entweder an den Pflegebedürftigen selbst oder direkt an die Ersatzpflegeperson, wenn diese gegenüber der Kasse abrechnet (klassisch beim Pflegedienst). Ein drittes Konto — etwa der Hauptpflegeperson — ist nicht vorgesehen, weil: - die Leistung rechtlich dem Pflegebedürftigen zusteht - die Kasse nur an Leistungsberechtigte oder konkrete Leistungserbringer zahlt Was in der Praxis manchmal passiert: Die Auszahlung läuft auf das Konto des Pflegebedürftigen, und dann wird das Geld privat innerhalb der Familie weitergegeben. Das ist aber Privatsache zwischen euch, keine Abrechnung über die Pflegekasse. Die Bankverbindung der Hauptpflegeperson kann also normalerweise nicht als offizielles Auszahlungskonto angegeben werden. Gezahlt wird entweder an den Pflegebedürftigen selbst oder direkt an die Person bzw. den Dienst, der die Verhinderungspflege übernimmt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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